Transfer International 2017

Frist: Freitag, 24. März 2017

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Bewerbungsfrist bis 24.3.2017

Mit der nun dritten Ausschreibung im Rahmen des TRANSFER INTERNATIONAL wenden wir uns an Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in unseren Mitgliedsstädten. Sie werden gebeten, sich mit Kooperationsprojekten zu bewerben, die ab dem Zeitpunkt dieser Ausschreibung zwischen Institutionen in den Mitgliedsstädten des NRWKS und Künstler*innen, Kulturschaffenden und Institutionen aus mindestens einem der beiden Partnerländer stattfinden sollen.

Ein Beirat von Expert*innen sowie Vertreter*innen des Kulturministeriums NRW und des Goethe-Instituts hat bereits 2015 für den Start des erweiterten Konzepts als Partnerländer Belgien und die Niederlande vorgeschlagen. Außerdem wurden zwei Themen festgelegt: Digitale Kultur und Interkultur. Auf diese Bereiche, die auch die Schwerpunkte der Arbeit des NRW KULTURsekretariats darstellen, sind deshalb die Ausschreibungen angelegt, die im Rahmen des Kooperationsprogramms erfolgen bzw. bereits erfolgt sind.

Bewerbungen von Projekten, die sich mit Digitaler Kultur und/oder interkultureller Diversität beschäftigen, können sowohl von Künstler*innen als auch von Kulturinstitu-tionen ausgehen, die in den Mitgliedsstädten des NRW KULTURsekretariats ansässig sind.

Die Projektvorschläge müssen den Nachweis der finanziellen Beteiligung einer Kultur-institution (Theater, Museum, Kunstverein, Produktionshaus, Soziokulturelles Zentrum etc.) und/oder eines öffentlichen Förderers (Stiftung, Kulturamt/-büro etc.) in NRW enthalten. Eigenanteile sind grundsätzlich erforderlich: in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben des Projekts bei nichtstädtischen (privaten) Veranstaltern und in Höhe von mindestens 20% bei städtischen (öffentlichen) Veranstaltern. Zudem wird erwartet, dass sich die kooperierende(n) Institution(en) aus Belgien und/oder den Niederlanden mindestens in Höhe des aufzubringenden Eigenanteils finanziell beteiligen.

Die Förderungshöchstsumme beträgt 6.000 Euro pro Antrag. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis zum 31.12.2017 beendet sein.

Neben einer ausführlichen Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungs- plan sind weiterführende Angaben zu den beteiligten Künstler*innen respektive Kultur-schaffenden erforderlich.