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Zirkus macht stark

Frist: Sonntag, 18. August 2019

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Bitte beachtet folgende Bedingungen für die Antragstellung:

  • Vor allem neue Bündnisse für Bildung und neue Antragsteller sind ausdrücklich erwünscht.
  • Mit einem Antrag können Projekte unterschiedlicher Formate beantragt werden, die frühestens im Februar/März 2020 starten.
  • Das beantragte Fördervolumen darf pro Antrag 1.500 € nicht unterschreiten.
  • Gefördert werden pro Antragsteller bis zu 20.000 € in den Formaten: Zirkuskurs, Zirkuswoche, Zirkuscamp und Zirkusworkshop. Diese Grenze kann überschritten werden, wenn zusätzlich Regionale Fortbildungen, Fortbildungen Sozialer Zirkus oder das Bundesweite Workshoptreffen durchgeführt werden sollen. 
  • Neue Antragsteller müssen die Satzung, Vereinsregisterauszug, ggf. Vollmachten, zirkuspädagogische Qualifikationsnachweise per Post einreichen. Diese Unterlagen dürfen nicht in die Datenbank hochgeladen werden. Für Antragsteller, die bereits Anträge bei Zirkus macht stark gestellt haben: Bitte bestätigt, dass die bereits vorliegenden Dokumente noch aktuell sind.