Förderkalender NRW

Jahresübersicht wiederkehrender Förderungen aus Nordrhein-Westfalen

Der Förderkalender wird nach 2020 nicht weiter gepflegt, da der Aktualisierungaufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen steht. Außerdem können alle Ausschreibungen, die hier gelistet werden, ohnehin in den Kategorien Open Calls und Förderungen gefunden werden.

  • 06 | Bonn | Kulturelle Projekte

    Frist:

    Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche.
    Über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird zweimal jährlich auf der Grundlage der fristgerecht eingegangenen, vollständigen Anträge entschieden.
    Ein vollständiger Antrag besteht aus einem formalen Projektförderantrag einschließlich Finanzierungsplan und einer ausführlichen, formlosen Projektbeschreibung.

    Kriterien für die Vergabe von Projektmitteln sind:

    1. Allgemeine Kriterien

    • Die Projektmittel werden in zwei Förderläufen im Jahr vergeben. Die Antragsfrist endet für die Förderung in der ersten Jahreshälfte am letzten Werktag im Juni des Vorjahres, für die Förderung in der zweiten Jahreshälfte am letzten Werktag im Dezember des Vorjahres. Es gilt das Eingangsdatum bei der Bundesstadt Bonn.
    • Aus einem bewilligten Projektzuschuss kann kein Anspruch auf Förderung weiterer Projekte sowie auf institutionelle Unterstützung abgeleitet werden.
    • Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass ein als förderungswürdig eingestuftes Projekt ohne die Unterstützung durch die Stadt nicht oder nur unzulässig verkürzt zu verwirklichen wäre.
    • Gefördert werden können auch Projektreihen oder größere über den Bewilligungszeitraum hinaus angelegte Projekte.
    • Eine mehrfache Förderung durch Mittel des Kulturamtes ist nur in eigens zu begründenden Ausnahmefällen möglich.
    • Eine Eigenleistung der Antragsteller/innen muss im Finanzierungsplan ausgewiesen werden.
    • Um sicherzustellen, dass die von der Stadt geförderten Projekte in angemessenem Umfang von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden können, ist eine Mindestanzahl von öffentlichen Veranstaltungen in Bonn bzw. die Mindestdauer der Präsentation grundsätzlich im Voraus mit dem Kulturamt abzustimmen.

    2. Anforderungen an die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller

    • Die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller sollten einen erkennbaren Bezug zu Bonn haben.
    • Gefördert werden lediglich Anträge professionell arbeitender Gruppen oder Künstlerinnen bzw. Künstler. Die Förderung von Amateuren, Amateurinnen oder von Amateurgruppen ist nicht vorgesehen.

    3. Anforderungen an die Projekte

    • Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie kulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche aus den vorgenannten Bereichen.
    • Die beantragten Projekte müssen einen innovativen Charakter erkennen lassen.
    • Die beantragten Projekte müssen grundsätzlich in Bonn durchgeführt werden.

    Vorrangig gefördert werden:

    • Projekte, die interdisziplinär angelegt sind oder interkulturelle/ internationale Ansätze beinhalten,
    • Projekte, die die kulturelle Zusammenarbeit in der Region fördern und vom Land NRW bezuschusst werden,
    • Projekte, in denen Künstler und Künstlerinnen und Kulturschaffende gemeinsam mit Vertreter und Vertreterinnen internationaler Organisationen, Wissenschaftseinrichtungen und Programmen der Vereinten Nationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern Ideen für eine nachhaltige, lebenswerte Stadt erarbeiten, in die die kulturelle Vielfalt der Stadt einfließt,
    • Kooperationsprojekte. Die Zusammenarbeit mit anderen Bonner Kultureinrichtungen im Rahmen eines Projektes geht positiv in die Bewertung ein.

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  • 15 | RVR

    15 | RVR

    Frist:

    Der Regionalverband Ruhr (RVR) fördert auf vielfältige Art die Fortentwicklung der kommunalen und regionalen Kultur.

    2020 werden wieder 100.000 Euro für kulturelle Projekte zur Verfügung stehen. Über diese Mittel entscheidet der Kultur- und Sportausschuss in der ersten Sitzung des Jahres am 5. März. Am 15. Januar endet die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für Projekte 2020.

    Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche der regionalen Kultur gewährt werden. Der Förderschwerpunkt soll bei Gemeinschaftsprojekten in der Off-Kultur sowie bei Kooperationsprojekten freier Träger mit öffentlich-rechtlich getragenen Kultureinrichtungen liegen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau interdisziplinärer und kooperativer Arbeits- und Produktionsweisen nachhaltig zu forcieren.

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  • 31 | Kulturstiftung des Bundes | Projektförderung

    Frist:

    Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

    Fördergrundsätze

    Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf der Website der Kulturstiftung des Bundes veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung sowie die Häufig gestellten Fragen und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

    Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

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  • 01 | Fonds Daku | Initialförderung

    Frist:

    2017 erweiterte der Fonds seine Förderprogramme um die Initialvorhaben mit dem Ziel, erfahrenen Künstler*innen Freiräume für neue künstlerische Impulse zu schaffen – durch die Ermöglichung thematischer Recherchen, szenischer Forschungen oder neuer Formen der Zusammenarbeit und zwar bereits in einer konzeptionellen Phase.

    Bei den Initialvorhaben steht die künstlerische Idee sowie Beschäftigung mit einem thematisch-inhaltlichen Zugang im Vorfeld von Produktionen oder auch produktionsunabhängig im Mittelpunkt. Gefördert werden inhaltlich-explorative Vorhaben, wie Recherchen, Laboratorien, Erkundigungen oder andere Versuchsanordnungen zur Generierung von künstlerischen Inhalten. Die inhaltliche Zielsetzung sollte von einer Erforschung bestimmt sein, die über das bisherige Arbeitsfeld hinaus verweist. Eine erste künstlerische und inhaltliche Absicht kann so auf eine mögliche Perspektive zur Fortentwicklung oder zur Verwerfung überprüft werden. Die Initialvorhaben müssen ihre Impulskraft auch im diskursiven Zusammenhang der freien Darstellenden Künste in der Bundesrepublik aufzeigen, sie müssen dokumentiert und zumindest in Teilen öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Der Fonds fördert solche Vorhaben mit maximal 7.500 Euro.

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  • 01 | Fonds Daku | Projektförderung

    Frist:

    Das Förderprogramm Projektvorhaben fördert bundesweit bemerkenswerte Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln sowie durch ihre partizipatorischen und interaktiven Anordnungen mit dem Publikum für ein Theater der kommenden Gesellschaft stehen.

    Viermal im Jahr gibt es die Möglichkeit beim Fonds einen Antrag für Projektfvorhaben zu stellen. Die Fristen finden sich in der rechten Spalte auf der Website des Fonds Daku.

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  • 15 | NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V | Interkulturelle Impulse

    Frist:

    Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert 2020 mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW erneut künstlerische Arbeiten, die den interkulturellen Austausch zwischen Menschen jeden Alters in NRW ins Zentrum stellen.

    Integrative Arbeiten der Freien Darstellenden Künste

    Viele Akteure*innen aus den Freien Darstellenden Künsten greifen gesellschaftliche Diversität und Migration aktiv und qualifiziert in ihren Arbeiten auf und entwickeln Projekte, die beispielhaft für gelungene gesellschaftliche Annäherung sind. Gesucht werden künstlerische Formen als Impuls für eine offene, interkulturell geprägte Gesellschaft.

    Die Förderung ist offen für alle Formen künstlerischer Zusammenarbeit, die den interkulturellen Austausch zwischen Menschen jeden Alters ins Zentrum stellt.

    Die Förderung bietet die Möglichkeit, sowohl fertige Produktionen als auch performative Arbeitskonzepte mit interkulturellem Ansatz zu realisieren. Neben der Produktion und Präsentation von Projekten sind auch Formate wie Workshops, Labore und performative Aufführungsformate wie inszenierte (Stadt)begehungen, u.ä. möglich. Qualitätsmaßstab für Förderentscheidungen ist die künstlerische Qualität und Aussicht auf gelingenden Dialog. Wir fördern insbesondere auch Möglichkeiten, diese Arbeiten an Spiel- und Präsentationsorten zu zeigen, die für den interkulturellen Austausch besonders geeignet sind, etwa in Flüchtlingsunterkünften, Schulen, Museen, Begegnungsstätten, Büchereien. Ziel ist die Initiierung wechselseitiger Annäherung und Austausch.

    Zielgruppe/ Förderkriterien

    Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Unterstützung durch eine*n geeignete*n Expert*in als interkulturellem „Guide“. Ihm/ihr kommt die Aufgabe zu, für möglichst einfache und direkte Begegnungsräume und Austausch der Akteure*innen zu sorgen.

    Dazu können zum Beispiel gehören: Kontaktaufnahme mit den jew. Teilnehmern*innen oder ggf. zur speziellen Zielgruppe des Projekts (Geflüchtete, Menschen in Asylverfahren, etc.), zu Publikum und Institutionen. Zu den Aufgaben des interkulturellen „Guides“ gehört insbesondere die Sprachverständigung und die Betreuung der Zielgruppe. Der interkulturelle "Guide" übernimmt damit eine Schnittstellenfunktion im interkulturellen Dialog und sorgt im besten Falle für nachhaltige Vernetzungsstrukturen, die auch künftig genutzt werden können und sollen.

    Förderhöhe & Antragsfrist

    Die Projekte können mit maximal 8.000,- gefördert werden, wovon jeweils mind. 1.000,- für die Arbeit der "Guides" bestimmt sein sollten. Die Projekte müssen bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

    Ausschreibungsfrist ist der 17. Februar 2020. Projektanträge per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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  • 29 | LVR

    Frist:

    Regionale Kulturförderung des LVR

    Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden sowohl eigene als auch kulturelle Projekte der Mitgliedskörperschaften des LVR finanziell unterstützt.

    Außerhalb des LVR sind nur die Mitgliedskörperschaften des LVR antragsberechtigt.

    Privatpersonen, gemeinnützige Einrichtungen/Organisationen und Vereine wenden sich daher zwecks Antragstellung rechtzeitig (bis 28.02./29.02.) an die für sie zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bzw. die Städteregion Aachen.

    Für eine formelle Antragstellung beim LVR sind die Anträge dann durch die zuständige Mitgliedskörperschaft bis spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres für das Folgejahr einzureichen.

    Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte der Handreichung, der Allgemeinen Nebenbestimmung und dem Antragsformular.

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  • 29 | LWL

    Frist:

    Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen. Kulturelle Netzwerke in Westfalen-Lippe zu stärken oder ihren Aufbau zu unterstützen ist ein zentrales Anliegen der Stiftung. Durch aktive Vernetzungen, Partnerschaften und Kooperationen rücken Regionen, Städte und Gemeinden zusammen und bündeln somit ihre Potentiale. Die regionale Kulturpflege in Westfalen-Lippe entfaltet so ihre Stärken und behält ihre Besonderheiten. Dabei zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.

    Nicht gefördert werden investive Maßnahmen (z. B. Anschaffungen, Instandhaltungskosten, Renovierungsbedarf u. a.) sowie Projekte von Privatpersonen.

    Für 2020 gelten folgende Antragsfristen: 29.02.2020 (Kuratoriumssitzung: Mai 2020), 31.08.2020 (Kuratoriumssitzung November 2020).

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  • 31 | Essen | Projektförderung

    Frist:

    Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturbüro die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen.

    Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.

    Grundsätzlich förderungsfähig sind Projekte folgender Kunstsparten:

    • Musik
    • Theater
    • Tanz
    • Bildende Kunst
    • Literatur
    • Fotografie und Film bzw. Video
    • neue Medien
    • Kulturgeschichte
    • Stadtgeschichte
    • Architektur sowie
    • soziokulturelle und interkulturelle Projerkte
    • spartenübergreifende Projekte.

    Wenn Sie als Essener Künstler/in oder Vertreter/in eines Essener Kulturvereins einen Antrag auf Projektförderung stellen wollen, beachten Sie bitte folgendes:

    1. Das Formular, mit dem Sie einen Zuschuss für Ihr Kulturprojekt beantragen können, erhalten Sie entweder beim Kulturbüro (Kontaktdaten siehe unten) oder im Internet (Link auf der rechten Seite).

    2. Neben Ihren persönlichen Daten sollte der Antrag enthalten:

    • eine detaillierte inhaltliche Darstellung des Projekts
    • einen Termin- und Zeitplan des Projekts
    • einen Kosten- und Finanzierungsplan.

    3. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden.

    4. Antragsabgabeschluss für Projekte in der ersten Jahreshälfte ist der 30. September des Vorjahres, für Projekte in der zweiten Jahreshälfte der 31. März des laufenden Jahres.

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  • 31 | Kultur und Schule

    Frist:

    Die Landesregierung will den schulischen Rahmen nutzen, um Kinder und Jugendliche zusätzlich zum normalen Unterricht an Kunst und Kultur heranzuführen.

    Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Landesprogramm Kultur und Schule.

    Förderziele

    Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und ihrem sozialen Status.

    Was wird gefördert?

    Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.

    Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.

    Wer kann teilnehmen?

    • Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
    • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften.

    Wie wird gefördert?

    Die Projekte werden mit maximal 3.050 Euro gefördert.

    Projekte in Schulen erhalten 2.440 Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm.

    Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 610 Euro.

    Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen können ebenfalls gefördert werden.

    Kunstschaffende und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragsteller von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierungen.

    Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch von der Schulleitung unterschrieben sein müssen:

    • ein Projektantrag (Formblatt),
    • eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und
    • biografische Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird.

    Bewerbungsschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres.

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  • 31 | Kunststiftung NRW | Individuelle Förderung Visuelle Kunst – „Junge Szene“

    Frist:

    Formen der Förderung:

    • Vergabe von Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von ein bis sechs Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
    • Vergabe von Arbeitsstipendien im Ausland für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
    • Finanzielle Unterstützung für Einzelausstellungen in Museen, Kunstvereinen und anderen als Ausstellungsstätten eingeführten Räumen sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
      (In besonders begründeten Fällen kann von dem Prinzip der Förderung von Einzelausstellungen abgewichen werden.)
    • Finanzielle Unterstützung bei der Herausgabe eines Kataloges

    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem engen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen stehen – in Form eines dauernden Aufenthalts oder einer Projektpräsentation in NRW (Absichtserklärung entsprechender Institutionen sind dem Antrag beizufügen).

    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen und dürfen das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben (begründete Ausnahmen, das Höchstalter betreffend, sind möglich).

    Die Bewerberinnen und Bewerber können insgesamt (nicht gleichzeitig) drei Anträge bei der Stiftung einreichen. Diese Begrenzung gilt unabhängig von vorangegangenen Juryentscheidungen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Künstlerinnen und Künstler
    • Museen, Kunstvereine, Ausstellungsräume

    Notwendig für eine Bewerbung / einen Projektantrag sind:

    • formloses Anschreiben
    • anschauliche Beschreibung des Projektvorschlages /Arbeitsvorhabens mit Entwurfsskizzen
    • detaillierte Kostenaufstellung
    • Finanzierungsplan
    • Dokumentationsmaterial über die bisherige künstlerische Tätigkeit (z.B. Fotos, Kataloge); bei Bewegtbild-Dokumentationen bitte nach Möglichkeit einen link (incl. Zugangsdaten) benennen (Informationen über link/Zugangsdaten bitte auf einer eigens gekennzeichneten Seite dem Antrag beifügen!)
    • Kurzbiografie mit Ausstellungsverzeichnis

    Bewerbungsfristen:

    • 1. bis 31. März (für Projekt im laufenden Jahr; Projektbeginn: frühestens Juli)
    • 1. bis 30. September (für Projekt im folgenden Jahr; Projektbeginn: frühestens Januar)

    BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:

    Es gilt der Eingangsstempel der Kunststiftung NRW (nicht der Poststempel).
    Sollte der 31.3. bzw. der 30.9. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, gilt als Abgabefrist jeweils der vorhergehende Arbeitstag. Der Antrag muss bis 17:00 Uhr (sollte der Tag ein Freitag sein:  bis 15:30 Uhr) in der Kunststiftung NRW eingegangen sein.

    Hinweis:

    Bitte senden Sie Anträge bzw. Bewerbungen ausschließlich per Post an:

    Kunststiftung NRW

    Roßstraße 133

    40476 Düsseldorf

    Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

    Die Auswahl trifft eine von der Stiftung berufene, externe Fachjury, die zweimal jährlich zusammentritt. Anträge, die von der Jury bereits einmal abgelehnt wurden, können nicht noch einmal zu einer späteren Sitzung der Jury eingereicht werden.

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  • 31 | NRW Landesbüro Tanz | Gastspielförderung

    Frist:

    Antragszeiten 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Mai bis August 2020 durchgeführt werden: 1. - 31. März 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von September bis Dezember 2020 durchgeführt werden: 1. - 30. Juni 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Januar bis April 2021 durchgeführt werden: 1. - 30. November 2020.

    Es gilt jeweils der Poststempel.
    Bitte beachten Sie, die Anträge nicht vor der jeweiligen Antragsfrist einzureichen.

    Zielgruppe / Förderkriterien

    Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes, jedoch in NRW, aufführen möchten.

    Förderverfahren

    Antragsteller ist die*der Künstler*in bzw. die Kompanie

    Antragsunterlagen

    Der Antrag muss per Post mit Originalunterschrift beim nrw landesbuero tanz eingehen. Anträge, die per E-Mail eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt.

    Es gilt das Datum des Poststempels.

    Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden nach dem Prinzip First come – first serve.

    Weitere Informationen: Gastspielförderung Tanz und Theater

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  • 01 | Düsseldorf | Tanz & Theater

    Frist:

    Das Kulturamt fördert Neuproduktionen freier Tanz- und Theatergruppen.

    In den vergangenen Jahren wurden pro Jahr rund 25 bis 30 Neuproduktionen realisiert und in Düsseldorf aufgeführt.

    Die Anträge werden zuerst im Beirat für Tanz und Theater beraten und mit einer Empfehlung an den Kulturausschuss weitergeleitet, der über die Anträge abschließend entscheidet.

    Anträge für den Produktionszeitraum
    2. Halbjahr des laufenden Jahres:
    1. April des laufenden Jahres

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  • 02 | Fonds Daku | Initialförderung

    Frist:

    2017 erweiterte der Fonds seine Förderprogramme um die Initialvorhaben mit dem Ziel, erfahrenen Künstler*innen Freiräume für neue künstlerische Impulse zu schaffen – durch die Ermöglichung thematischer Recherchen, szenischer Forschungen oder neuer Formen der Zusammenarbeit und zwar bereits in einer konzeptionellen Phase.

    Bei den Initialvorhaben steht die künstlerische Idee sowie Beschäftigung mit einem thematisch-inhaltlichen Zugang im Vorfeld von Produktionen oder auch produktionsunabhängig im Mittelpunkt. Gefördert werden inhaltlich-explorative Vorhaben, wie Recherchen, Laboratorien, Erkundigungen oder andere Versuchsanordnungen zur Generierung von künstlerischen Inhalten. Die inhaltliche Zielsetzung sollte von einer Erforschung bestimmt sein, die über das bisherige Arbeitsfeld hinaus verweist. Eine erste künstlerische und inhaltliche Absicht kann so auf eine mögliche Perspektive zur Fortentwicklung oder zur Verwerfung überprüft werden. Die Initialvorhaben müssen ihre Impulskraft auch im diskursiven Zusammenhang der freien Darstellenden Künste in der Bundesrepublik aufzeigen, sie müssen dokumentiert und zumindest in Teilen öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Der Fonds fördert solche Vorhaben mit maximal 7.500 Euro.

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  • 02 | Fonds Daku | Projektförderung

    Frist:

    Das Förderprogramm Projektvorhaben fördert bundesweit bemerkenswerte Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln sowie durch ihre partizipatorischen und interaktiven Anordnungen mit dem Publikum für ein Theater der kommenden Gesellschaft stehen.

    Viermal im Jahr gibt es die Möglichkeit beim Fonds einen Antrag für Projektfvorhaben zu stellen. Die Fristen finden sich in der rechten Spalte auf der Website des Fonds Daku.

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  • 30 | Kunststiftung NRW | Projektförderung

    Frist:

    Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.

    Notwendig für einen Projektantrag sind:

    • formloses Anschreiben mit Projektskizze und Nennung der erwünschten Förderhöhe
    • Kosten- und Finanzierungsplan, in dem auch dargelegt wird, bei wem weitere Mittel beantragt wurden und ob bereits Zusagen vorliegen

    Antragsfristen für eine Förderung im folgenden Jahr:

    • 30. Juni
    • 30. November

    Es gilt der Eingangsstempel der Kunststiftung (nicht der Poststempel). Sollte der 30.6. bzw. der 30.11. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, gilt als Abgabefrist jeweils der vorhergehende Arbeitstag. Der Antrag muss bis 17:00 Uhr (sollte der Tag ein Freitag sein: bis 15:30 Uhr) in der Kunststiftung NRW eingegangen sein.

    Der Vorstand der Kunststiftung NRW entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen.

    BITTE BEACHTEN SIE: Projekte, die Datenbankentwicklung, Datenbankpflege sowie Digitalisierung/Archivierung zum Ziel haben, kann die Kunststiftung NRW nicht fördern.

    Bitte senden Sie Anträge bzw. Bewerbungen ausschließlich per Post an:

    Kunststiftung NRW
    Roßstraße 133
    40476 Düsseldorf

    Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

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  • 30 | NRW Landesbüro Tanz | Gastspielförderung

    Frist:

    Antragszeiten 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Mai bis August 2020 durchgeführt werden: 1. - 31. März 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von September bis Dezember 2020 durchgeführt werden: 1. - 30. Juni 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Januar bis April 2021 durchgeführt werden: 1. - 30. November 2020.

    Es gilt jeweils der Poststempel.
    Bitte beachten Sie, die Anträge nicht vor der jeweiligen Antragsfrist einzureichen.

    Zielgruppe / Förderkriterien

    Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes, jedoch in NRW, aufführen möchten.

    Förderverfahren

    Antragsteller ist die*der Künstler*in bzw. die Kompanie

    Antragsunterlagen

    Der Antrag muss per Post mit Originalunterschrift beim nrw landesbuero tanz eingehen. Anträge, die per E-Mail eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt.

    Es gilt das Datum des Poststempels.

    Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden nach dem Prinzip First come – first serve.

    Weitere Informationen: Gastspielförderung Tanz und Theater

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  • 30 | Bonn | Kulturelle Projekte

    Frist:

    Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche.
    Über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird zweimal jährlich auf der Grundlage der fristgerecht eingegangenen, vollständigen Anträge entschieden.
    Ein vollständiger Antrag besteht aus einem formalen Projektförderantrag einschließlich Finanzierungsplan und einer ausführlichen, formlosen Projektbeschreibung.

    Kriterien für die Vergabe von Projektmitteln sind:

    1. Allgemeine Kriterien

    • Die Projektmittel werden in zwei Förderläufen im Jahr vergeben. Die Antragsfrist endet für die Förderung in der ersten Jahreshälfte am letzten Werktag im Juni des Vorjahres, für die Förderung in der zweiten Jahreshälfte am letzten Werktag im Dezember des Vorjahres. Es gilt das Eingangsdatum bei der Bundesstadt Bonn.
    • Aus einem bewilligten Projektzuschuss kann kein Anspruch auf Förderung weiterer Projekte sowie auf institutionelle Unterstützung abgeleitet werden.
    • Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass ein als förderungswürdig eingestuftes Projekt ohne die Unterstützung durch die Stadt nicht oder nur unzulässig verkürzt zu verwirklichen wäre.
    • Gefördert werden können auch Projektreihen oder größere über den Bewilligungszeitraum hinaus angelegte Projekte.
    • Eine mehrfache Förderung durch Mittel des Kulturamtes ist nur in eigens zu begründenden Ausnahmefällen möglich.
    • Eine Eigenleistung der Antragsteller/innen muss im Finanzierungsplan ausgewiesen werden.
    • Um sicherzustellen, dass die von der Stadt geförderten Projekte in angemessenem Umfang von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden können, ist eine Mindestanzahl von öffentlichen Veranstaltungen in Bonn bzw. die Mindestdauer der Präsentation grundsätzlich im Voraus mit dem Kulturamt abzustimmen.

    2. Anforderungen an die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller

    • Die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller sollten einen erkennbaren Bezug zu Bonn haben.
    • Gefördert werden lediglich Anträge professionell arbeitender Gruppen oder Künstlerinnen bzw. Künstler. Die Förderung von Amateuren, Amateurinnen oder von Amateurgruppen ist nicht vorgesehen.

    3. Anforderungen an die Projekte

    • Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie kulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche aus den vorgenannten Bereichen.
    • Die beantragten Projekte müssen einen innovativen Charakter erkennen lassen.
    • Die beantragten Projekte müssen grundsätzlich in Bonn durchgeführt werden.

    Vorrangig gefördert werden:

    • Projekte, die interdisziplinär angelegt sind oder interkulturelle/ internationale Ansätze beinhalten,
    • Projekte, die die kulturelle Zusammenarbeit in der Region fördern und vom Land NRW bezuschusst werden,
    • Projekte, in denen Künstler und Künstlerinnen und Kulturschaffende gemeinsam mit Vertreter und Vertreterinnen internationaler Organisationen, Wissenschaftseinrichtungen und Programmen der Vereinten Nationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern Ideen für eine nachhaltige, lebenswerte Stadt erarbeiten, in die die kulturelle Vielfalt der Stadt einfließt,
    • Kooperationsprojekte. Die Zusammenarbeit mit anderen Bonner Kultureinrichtungen im Rahmen eines Projektes geht positiv in die Bewertung ein.

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  • 31 | Kulturstiftung des Bundes | Projektförderung

    Frist:

    Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

    Fördergrundsätze

    Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf der Website der Kulturstiftung des Bundes veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung sowie die Häufig gestellten Fragen und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

    Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

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  • 31 | LWL

    Frist:

    Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen. Kulturelle Netzwerke in Westfalen-Lippe zu stärken oder ihren Aufbau zu unterstützen ist ein zentrales Anliegen der Stiftung. Durch aktive Vernetzungen, Partnerschaften und Kooperationen rücken Regionen, Städte und Gemeinden zusammen und bündeln somit ihre Potentiale. Die regionale Kulturpflege in Westfalen-Lippe entfaltet so ihre Stärken und behält ihre Besonderheiten. Dabei zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.

    Nicht gefördert werden investive Maßnahmen (z. B. Anschaffungen, Instandhaltungskosten, Renovierungsbedarf u. a.) sowie Projekte von Privatpersonen.

    Für 2020 gelten folgende Antragsfristen: 29.02.2020 (Kuratoriumssitzung: Mai 2020), 31.08.2020 (Kuratoriumssitzung November 2020).

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  • 01 | Düsseldorf | Tanz & Theater

    Frist:

    Das Kulturamt fördert Neuproduktionen freier Tanz- und Theatergruppen.

    In den vergangenen Jahren wurden pro Jahr rund 25 bis 30 Neuproduktionen realisiert und in Düsseldorf aufgeführt.

    Die Anträge werden zuerst im Beirat für Tanz und Theater beraten und mit einer Empfehlung an den Kulturausschuss weitergeleitet, der über die Anträge abschließend entscheidet.

    Anträge für den Produktionszeitraum
    1. Halbjahr des Folgesjahres:
    1. September des laufenden Jahres

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  • 01 | Fonds Daku | Initialförderung

    Frist:

    2017 erweiterte der Fonds seine Förderprogramme um die Initialvorhaben mit dem Ziel, erfahrenen Künstler*innen Freiräume für neue künstlerische Impulse zu schaffen – durch die Ermöglichung thematischer Recherchen, szenischer Forschungen oder neuer Formen der Zusammenarbeit und zwar bereits in einer konzeptionellen Phase.

    Bei den Initialvorhaben steht die künstlerische Idee sowie Beschäftigung mit einem thematisch-inhaltlichen Zugang im Vorfeld von Produktionen oder auch produktionsunabhängig im Mittelpunkt. Gefördert werden inhaltlich-explorative Vorhaben, wie Recherchen, Laboratorien, Erkundigungen oder andere Versuchsanordnungen zur Generierung von künstlerischen Inhalten. Die inhaltliche Zielsetzung sollte von einer Erforschung bestimmt sein, die über das bisherige Arbeitsfeld hinaus verweist. Eine erste künstlerische und inhaltliche Absicht kann so auf eine mögliche Perspektive zur Fortentwicklung oder zur Verwerfung überprüft werden. Die Initialvorhaben müssen ihre Impulskraft auch im diskursiven Zusammenhang der freien Darstellenden Künste in der Bundesrepublik aufzeigen, sie müssen dokumentiert und zumindest in Teilen öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Der Fonds fördert solche Vorhaben mit maximal 7.500 Euro.

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  • 01 | Fonds Daku | Projektförderung

    Frist:

    Das Förderprogramm Projektvorhaben fördert bundesweit bemerkenswerte Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln sowie durch ihre partizipatorischen und interaktiven Anordnungen mit dem Publikum für ein Theater der kommenden Gesellschaft stehen.

    Viermal im Jahr gibt es die Möglichkeit beim Fonds einen Antrag für Projektfvorhaben zu stellen. Die Fristen finden sich in der rechten Spalte auf der Website des Fonds Daku.

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  • 30 | Essen | Projektförderung

    Frist:

    Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturbüro die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen.

    Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.

    Grundsätzlich förderungsfähig sind Projekte folgender Kunstsparten:

    • Musik
    • Theater
    • Tanz
    • Bildende Kunst
    • Literatur
    • Fotografie und Film bzw. Video
    • neue Medien
    • Kulturgeschichte
    • Stadtgeschichte
    • Architektur sowie
    • soziokulturelle und interkulturelle Projerkte
    • spartenübergreifende Projekte.

    Wenn Sie als Essener Künstler/in oder Vertreter/in eines Essener Kulturvereins einen Antrag auf Projektförderung stellen wollen, beachten Sie bitte folgendes:

    1. Das Formular, mit dem Sie einen Zuschuss für Ihr Kulturprojekt beantragen können, erhalten Sie entweder beim Kulturbüro (Kontaktdaten siehe unten) oder im Internet (Link auf der rechten Seite).

    2. Neben Ihren persönlichen Daten sollte der Antrag enthalten:

    • eine detaillierte inhaltliche Darstellung des Projekts
    • einen Termin- und Zeitplan des Projekts
    • einen Kosten- und Finanzierungsplan.

    3. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden.

    4. Antragsabgabeschluss für Projekte in der ersten Jahreshälfte ist der 30. September des Vorjahres, für Projekte in der zweiten Jahreshälfte der 31. März des laufenden Jahres.

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  • 30 | Kunststiftung NRW | Individuelle Förderung Visuelle Kunst – „Junge Szene“

    Frist:

    Formen der Förderung:

    • Vergabe von Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von ein bis sechs Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
    • Vergabe von Arbeitsstipendien im Ausland für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
    • Finanzielle Unterstützung für Einzelausstellungen in Museen, Kunstvereinen und anderen als Ausstellungsstätten eingeführten Räumen sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
      (In besonders begründeten Fällen kann von dem Prinzip der Förderung von Einzelausstellungen abgewichen werden.)
    • Finanzielle Unterstützung bei der Herausgabe eines Kataloges

    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem engen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen stehen – in Form eines dauernden Aufenthalts oder einer Projektpräsentation in NRW (Absichtserklärung entsprechender Institutionen sind dem Antrag beizufügen).

    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen und dürfen das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben (begründete Ausnahmen, das Höchstalter betreffend, sind möglich).

    Die Bewerberinnen und Bewerber können insgesamt (nicht gleichzeitig) drei Anträge bei der Stiftung einreichen. Diese Begrenzung gilt unabhängig von vorangegangenen Juryentscheidungen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Künstlerinnen und Künstler
    • Museen, Kunstvereine, Ausstellungsräume

    Notwendig für eine Bewerbung / einen Projektantrag sind:

    • formloses Anschreiben
    • anschauliche Beschreibung des Projektvorschlages /Arbeitsvorhabens mit Entwurfsskizzen
    • detaillierte Kostenaufstellung
    • Finanzierungsplan
    • Dokumentationsmaterial über die bisherige künstlerische Tätigkeit (z.B. Fotos, Kataloge); bei Bewegtbild-Dokumentationen bitte nach Möglichkeit einen link (incl. Zugangsdaten) benennen (Informationen über link/Zugangsdaten bitte auf einer eigens gekennzeichneten Seite dem Antrag beifügen!)
    • Kurzbiografie mit Ausstellungsverzeichnis

    Bewerbungsfristen:

    • 1. bis 31. März (für Projekt im laufenden Jahr; Projektbeginn: frühestens Juli)
    • 1. bis 30. September (für Projekt im folgenden Jahr; Projektbeginn: frühestens Januar)

    BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:

    Es gilt der Eingangsstempel der Kunststiftung NRW (nicht der Poststempel).
    Sollte der 31.3. bzw. der 30.9. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, gilt als Abgabefrist jeweils der vorhergehende Arbeitstag. Der Antrag muss bis 17:00 Uhr (sollte der Tag ein Freitag sein:  bis 15:30 Uhr) in der Kunststiftung NRW eingegangen sein.

    Hinweis:

    Bitte senden Sie Anträge bzw. Bewerbungen ausschließlich per Post an:

    Kunststiftung NRW

    Roßstraße 133

    40476 Düsseldorf

    Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

    Die Auswahl trifft eine von der Stiftung berufene, externe Fachjury, die zweimal jährlich zusammentritt. Anträge, die von der Jury bereits einmal abgelehnt wurden, können nicht noch einmal zu einer späteren Sitzung der Jury eingereicht werden.

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  • 30 | Regionale Kulturpolitik (RKP)

    Frist:

    Die Regionale Kulturpolitik (RKP) hat bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm setzt sich seit über 20 Jahren zum Ziel, die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu unterstützen, um die Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens nachhaltig zu stärken: Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen.

    Ziele

    Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele der Regionalen Kulturpolitik. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, so zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus ab. Das Programm fördert auf diese Weise die im Kulturfördergesetz des Landes festgeschriebene interkommunale Zusammenarbeit und damit die Strukturentwicklung insbesondere in den ländlich geprägten Regionen Nordrhein-Westfalens. Zur Umsetzung des Programms wurden in den Regionen Koordinierungsbüros eingesetzt, die im Vorfeld der Antragstellung beraten, Qualifizierungsangebote machen, Projekte begleiten und auch selbst initiieren.

    Antragsverfahren

    Der Fördersatz der Regionalen Kulturpolitik liegt bei maximal 50%. Rechtzeitig vor der Antragstellung (Frist 30.9. jeden Jahres) muss mindestens eine Beratung durch das regionale Koordinierungsbüro in Anspruch genommen werden. Die Beratung von der Idee bis zum Antrag ist kostenfrei und kann von freien Künstlerinnen und Künstlern wie von Vertretern ehrenamtlich und hauptamtlich geführter Institutionen in Anspruch genommen werden. Auf den folgenden Seiten finden Sie auch Informationen zu den Kulturbüros und die jeweiligen Kontaktdaten. Regionale Beiräte (Jurys) sprechen in der ersten Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens eine Förderempfehlung aus, die Voraussetzung für die formale Antragstellung beim Land Nordrhein-Westfalen ist. Projektträger / Antragstellende können sowohl Kreise und Kommunen als auch Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen sein. Über die landesweiten Förderkriterien hinaus hat jede Region, mit Ausnahme der Rheinschiene, spezifische Leitthemen definiert, um die Kulturregionen mit ihren besonderen Charakteristika auch weiterhin zu profilieren. Ergänzend zu den übergeordneten Förderkriterien sind die Profile der Regionen für die Antragsteller inhaltlich leitend. Diese werden auf den folgenden Seiten zu den Regionen im Einzelnen erläutert.

    Förderkriterien

    Um die Regionale Kulturpolitik umzusetzen, wurden spezifische Förderkriterien entwickelt, die für alle Regionen gleichermaßen gelten.

    • Kooperation und Vernetzung: mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten / Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
    • Alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit.
    • Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein. Jeder Partner beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
    • Weitere Partner sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
    • Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.
    • Ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird.
    • Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.

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  • 15 | Bezirksregierung Arnsberg | Interkulturelle Kulturarbeit

    Frist:

    Interkulturelle Kulturarbeit

    Durch die Förderung interkultureller Kunst- und Kulturprojekte soll auf der Grundlage des "Prinzips der Einheit in Verschiedenheit" der Dialog zwischen den hier lebenden Kulturgruppen positiv besetzt werden. Es sollen Grenzen überschritten werden zwischen Herkunfts- und Gegenwartskultur, zwischen Tradition und Moderne, zwischen Nord, Süd, Ost und West.

    Aufgefordert sind professionelle Künstler, Künstlerinnen, Künstlerinitiativen und Gruppen unterschiedlichster kultureller Herkunft, sich mit Mitteln der Kunst an einem Diskurs zu beteiligen, der die Vielfalt der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens widerspiegelt. Schwerpunkt des Förderprogramms ist der interkulturelle Dialog, die künstlerische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen kulturell geprägten Ausdrucksformen und das künstlerische Experimentieren mit interkulturellen Begegnungsmöglichkeiten.

    Gewünscht sind visionäre Antworten auf die Frage, was Kunst dazu beitragen kann, kulturelle Vielfalt als Bereicherung und Chance und nicht als Problem oder Bedrohung wahrzunehmen.

    Gefördert werden vorrangig interkulturelle Kunst- und Kulturprojekte, die

    • im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind und interkulturelle Strukturen intensivieren,
    • mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren,
    • den interkulturellen Diskurs fördern,
    • neue Zuschauergruppen erreichen,
    • Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen oder
    • kulturelle Vielfalt sichtbar und erlebbar machen.

    Anträge sind für Projekte des Folgejahres jeweils bis zum 15. Oktober des Vorjahres einzureichen.

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  • 15 | Bezirksregierung Düsseldorf | Interkulturelle Kunstobjekte

    Frist:

    Interkulturelle Kunstprojekte

    Frist: 15.10. des Vorjahres

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein-Westfalen von Bedeutung sind.

    Antragstellende Personen / Institutionen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u .ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person / Institution ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist dort zu stellen.

    Zusätzlich ist neben einer ausführlichen Projektbeschreibung ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.

    Die Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

    Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass mit der Durchführung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

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  • 15 | Bezirksregierung Köln | Kulturförderung Interkultur

    Frist:

    Interkultur

    Frist: 15.10. für das Folgejahr

    Antragsteller/innen können sowohl Privatpersonen, Vereine, private Einrichtungen als auch kommunale Träger sein. Der Antrag auf Landeskulturförderung ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Das ist in der Regel der Regierungsbezirk, in dem der Antragsteller seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Für einen Antrag sind das offizielle Antragsformular (im Original, vom Antragsteller unterschrieben), ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Projektbeschreibung einzureichen.

    Schildern Sie in Ihrer Projektbeschreibung möglichst kurz und aussagekräftig die Beson-derheiten des Projektes und inwieweit ein herausgehobenes Landesinteresse besteht. Bitte verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf Hochglanzpapier sowie teure Spezialbindungen/Präsentationsmappen. Beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Projekt nicht beginnen dürfen (kein Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen), bevor Sie von der Bezirksregierung einen Bescheid erhalten haben. Landesförderung wird nur gewährt, wenn der Antragsteller sich selbst mit einem Eigenanteil (grundsätzlich Barmittel) an der Finanzierung beteiligt. Bei privaten Antragstellern muss dieser Eigenanteil mindestens zehn Prozent der „zuwendungsfähigen Gesamtausgaben“ betragen, bei Gemeinden sind es zwanzig Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich, indem Sie von den Gesamtkosten sämtliche privaten Drittmittel (z. B. Eintrittsgelder, Sponsoringleistungen, Stiftungsmittel) abziehen. Geldwerte Leistungen sind nicht förderfähig. Der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan sollte in tabellarischer Form alle geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten. Vermeiden Sie in dieser Aufstellung summari-sche Posten insbesondere für höhere Beträge (z. B. Hotelkosten 3.000 Euro, Bürokosten 2.000 Euro), sondern schlüsseln Sie kurz auf, wie Sie den Betrag berechnet haben (z.B. 5 Übernachtungen à 60 €), da ansonsten die für unsere Beurteilung erforderliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Kalkulation nicht gewährleistet ist.

    Im Fall einer Förderung erhalten Sie zusammen mit dem Zuwendungsbescheid die sog. "Allgemeinen Nebenbestimmung für Zuwendungen". Diese Nebenbestimmungen sollten Sie als Zuwendungsempfänger unbedingt lesen (VV/VVG zu § 44 LHO), denn sie enthal-ten wichtige Regelungen und Informationen, deren Kenntnis und Befolgung von der Bezirksregierung vorausgesetzt wird. Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie ein Formular zur Auszahlungsanforderung und für den Verwendungsnachweis. Beide Formulare sind nur im Förderungsfall für Sie relevant, genau so wie das Merkblatt zum Verwendungsnachweis.

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  • 15 | Bezirksregierung Münster | Interkultureller Dialog

    Frist:

    Interkultureller Dialog

    Die Bezirksregierungen sind zuständig für das Förderprogramm „Interkulturelle Kulturarbeit“, das mitunter auch als „Künste im interkulturellen Dialog“ bezeichnet wird. Das Programm fördert Kulturprojekte, die die kulturelle Vielfalt in NRW sichtbar und erlebbar machen, neue Zuschauergruppen erschließen und dem interkulturellen Diskurs dienen. Die Künstler sollen ihren Lebens- und/oder Arbeitsmittelpunkt in NRW haben. Eine Auswahlkommission entscheidet über die Anträge. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt des folgenden Jahres. Förderfähig sind Projekte, die

    • im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind und interkulturelle Strukturen intensivieren,
    • mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren,
    • den interkulturellen Diskurs fördern,
    • neue Zuschauergruppen erreichen,
    • Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen oder
    • kulturelle Vielfalt sichtbar und erlebbar machen.

    Bitte beachten Sie, dass die angegebene Antragsfrist eine Ausschlussfrist ist, d. h. dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).

    Es gilt folgende Antragsfrist: Interkulturelle Kulturarbeit 15.10.

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  • 31 | anne-fischer-stiftung

    Frist:

    Förderbedingungen

    Die anne-fischer-stiftung fördert kulturelle Dialoge und Grenzüberschreitungen in lokalen, überregionalen und internationalen Zusammenhängen.

    • Die Projektidee muss im Sinne unserer Förderphilosophie mit dem Depot in Zusammenhang stehen.
    • Die Antragstellenden werden aufgefordert, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel zu nutzen.
    • Die Anträge sind jeweils bis zum 31. Oktober für das folgende Jahr beim Vorstand der anne-fischer-stiftung einzureichen.
    • Über die Verwendung nicht verausgabter oder zurück geflossener Mittel wird jeweils im Juni entschieden. Anträge hierfür sind bis zum 31. Mai beim Vorstand einzureichen.

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  • 31 | Bezirksregierung Düsseldorf | Musik

    Frist:

    Musik

    Frist: 31.10. des Vorjahres

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein -Westfalen von Bedeutung sind.

    Antragstellende Personen / Institutionen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u .ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person / Institution ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist dort zu stellen.

    Die Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

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  • 31 | Bezirksregierung Köln | Tanz/Theater

    Frist:

    Tanz/Theater

    Frist: 31.10. für das Folgejahr

    Antragsteller/innen können sowohl Privatpersonen, Vereine, private Einrichtungen als auch kommunale Träger sein. Der Antrag auf Landeskulturförderung ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Das ist in der Regel der Regierungsbezirk, in dem der Antragsteller seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Für einen Antrag sind das offizielle Antragsformular (im Original, vom Antragsteller unterschrieben), ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Projektbeschreibung einzureichen.

    Schildern Sie in Ihrer Projektbeschreibung möglichst kurz und aussagekräftig die Beson-derheiten des Projektes und inwieweit ein herausgehobenes Landesinteresse besteht. Bitte verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf Hochglanzpapier sowie teure Spezialbindungen/Präsentationsmappen. Beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Projekt nicht beginnen dürfen (kein Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen), bevor Sie von der Bezirksregierung einen Bescheid erhalten haben. Landesförderung wird nur gewährt, wenn der Antragsteller sich selbst mit einem Eigenanteil (grundsätzlich Barmittel) an der Finanzierung beteiligt. Bei privaten Antragstellern muss dieser Eigenanteil mindestens zehn Prozent der „zuwendungsfähigen Gesamtausgaben“ betragen, bei Gemeinden sind es zwanzig Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich, indem Sie von den Gesamtkosten sämtliche privaten Drittmittel (z. B. Eintrittsgelder, Sponsoringleistungen, Stiftungsmittel) abziehen. Geldwerte Leistungen sind nicht förderfähig. Der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan sollte in tabellarischer Form alle geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten. Vermeiden Sie in dieser Aufstellung summari-sche Posten insbesondere für höhere Beträge (z. B. Hotelkosten 3.000 Euro, Bürokosten 2.000 Euro), sondern schlüsseln Sie kurz auf, wie Sie den Betrag berechnet haben (z.B. 5 Übernachtungen à 60 €), da ansonsten die für unsere Beurteilung erforderliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Kalkulation nicht gewährleistet ist.

    Im Fall einer Förderung erhalten Sie zusammen mit dem Zuwendungsbescheid die sog. "Allgemeinen Nebenbestimmung für Zuwendungen". Diese Nebenbestimmungen sollten Sie als Zuwendungsempfänger unbedingt lesen (VV/VVG zu § 44 LHO), denn sie enthal-ten wichtige Regelungen und Informationen, deren Kenntnis und Befolgung von der Bezirksregierung vorausgesetzt wird. Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie ein Formular zur Auszahlungsanforderung und für den Verwendungsnachweis. Beide Formulare sind nur im Förderungsfall für Sie relevant, genau so wie das Merkblatt zum Verwendungsnachweis.

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  • 31 | Kultursekretariat NRW Gütersloh

    Frist:

    Das Kultursekretariat NRW Gütersloh verfolgt das sogenannte „Bottom-up-Prinzip“, also die Projektgenese aus dem Kreis der Mitgliedsstädte heraus. In den Arbeitskreisen Musik, Bildende Kunst und Theater sowie in vielen Projektgruppen werden nah am Bedarf der Städte und mit Blick auf die Perspektive der künstlerischen Qualitätssteigerung Förderprogramme entwickelt. Bewerbungen und Vorschläge werden gemeinsam diskutiert. Ausgewählte Produktionen werden in die Förderung aufgenommen, die sich nach den Sparten Kunst, Musik, Theater, Tanz, Freie Szene und Literatur gliedert. Die Mitgliedsstädte können daraufhin Anträge stellen und so die Veranstaltungen in ihre Stadt holen.

    Die Bewerbung für die Aufnahme in einen der Förderkataloge des Kultursekretariats NRW Gütersloh erfolgt ausschließlich über die Webseite (Link unten). Diese können von Künstlern, Agenturen und auch von Mitgliedsstädten eingestellt werden.

    Eingehende Bewerbungen werden geprüft und im internen Bereich der Webseite in ein Forum gestellt, welches von den Ansprechpartnern der Mitgliedsstädte (interner Bereich) eingesehen werden kann. Dort findet ein fachlicher Austausch auf der Grundlage von Sichtungen statt und es werden Vorauswahlen getroffen. Die endgültige Auswahl erfolgt in Arbeitskreisen/Projektgruppen. Diese setzen sich aus den o.g. Ansprechpartnern zusammen, die in regelmäßigen Abständen tagen. Nach dem Auswahlverfahren und nach Freigabe durch die Bewerber werden die Projekte auf der Webseite des Kultursekretariats NRW Gütersloh veröffentlicht und es können Förderanträge (Projektanträge) gestellt werden. Die in der Bewerbung angegebenen Informationen sind die Grundlage der Förderkataloge und für alle Seiten bindend. Durch die Freigabe willigen die Bewerber in die Nutzung der Daten für die Antragstellung ein. Dies gilt auch für Pressefotos und weitere mitgesandte Informationen.

    Projektanträge können ausschließlich von Veranstaltern aus den Mitgliedsstädten gestellt werden. Dies können sowohl städtische Institutionen, Vereine oder sonstige Institutionen sein. Eine Auflistung der Mitgliedsstädte finden Sie unter www.kultursekretariat.de/ueber-uns/mitglieder/.

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  • 01 | Fonds Daku | Initialförderung

    Frist:

    2017 erweiterte der Fonds seine Förderprogramme um die Initialvorhaben mit dem Ziel, erfahrenen Künstler*innen Freiräume für neue künstlerische Impulse zu schaffen – durch die Ermöglichung thematischer Recherchen, szenischer Forschungen oder neuer Formen der Zusammenarbeit und zwar bereits in einer konzeptionellen Phase.

    Bei den Initialvorhaben steht die künstlerische Idee sowie Beschäftigung mit einem thematisch-inhaltlichen Zugang im Vorfeld von Produktionen oder auch produktionsunabhängig im Mittelpunkt. Gefördert werden inhaltlich-explorative Vorhaben, wie Recherchen, Laboratorien, Erkundigungen oder andere Versuchsanordnungen zur Generierung von künstlerischen Inhalten. Die inhaltliche Zielsetzung sollte von einer Erforschung bestimmt sein, die über das bisherige Arbeitsfeld hinaus verweist. Eine erste künstlerische und inhaltliche Absicht kann so auf eine mögliche Perspektive zur Fortentwicklung oder zur Verwerfung überprüft werden. Die Initialvorhaben müssen ihre Impulskraft auch im diskursiven Zusammenhang der freien Darstellenden Künste in der Bundesrepublik aufzeigen, sie müssen dokumentiert und zumindest in Teilen öffentlich zugänglich gemacht werden.

    Der Fonds fördert solche Vorhaben mit maximal 7.500 Euro.

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  • 01 | Fonds Daku | Konzeptionsförderung

    Frist:

    Das seit 2010 erfolgreiche Förderprogramm Konzeptionsvorhaben dient dazu herausragende Ansätze der Darstellenden Künste bundesweit hervorzuheben und einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Darüber hinaus regt es die Künstler*innengruppen an, vorhandene Entwicklungen der ästhetischen Formfindung zu verstetigen und weitergehende Kooperationen in Förder-, Produktion- und Gastspielnetzwerken zu bilden. Neben der Förderung einer jährlichen Neuproduktion, können zukünftig auch konzeptionelle und strategisch-organisatorische Vorhaben Bestandteil der Konzeptionsförderung sein. Die Förderung umfasst maximal 35.000 Euro jährlich für die Dauer von drei aufeinanderfolgenden Jahren.

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  • 01 | Fonds Daku | Projektförderung

    Frist:

    Das Förderprogramm Projektvorhaben fördert bundesweit bemerkenswerte Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln sowie durch ihre partizipatorischen und interaktiven Anordnungen mit dem Publikum für ein Theater der kommenden Gesellschaft stehen.

    Viermal im Jahr gibt es die Möglichkeit beim Fonds einen Antrag für Projektfvorhaben zu stellen. Die Fristen finden sich in der rechten Spalte auf der Website des Fonds Daku.

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  • 05 | Bezirksregierung Köln | Medienkunst

    Frist:

    Medienkunst

    Frist: 5.11. für das Folgejahr

    Antragsteller/innen können sowohl Privatpersonen, Vereine, private Einrichtungen als auch kommunale Träger sein. Der Antrag auf Landeskulturförderung ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Das ist in der Regel der Regierungsbezirk, in dem der Antragsteller seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Für einen Antrag sind das offizielle Antragsformular (im Original, vom Antragsteller unterschrieben), ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Projektbeschreibung einzureichen.

    Schildern Sie in Ihrer Projektbeschreibung möglichst kurz und aussagekräftig die Beson-derheiten des Projektes und inwieweit ein herausgehobenes Landesinteresse besteht. Bitte verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf Hochglanzpapier sowie teure Spezialbindungen/Präsentationsmappen. Beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Projekt nicht beginnen dürfen (kein Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen), bevor Sie von der Bezirksregierung einen Bescheid erhalten haben. Landesförderung wird nur gewährt, wenn der Antragsteller sich selbst mit einem Eigenanteil (grundsätzlich Barmittel) an der Finanzierung beteiligt. Bei privaten Antragstellern muss dieser Eigenanteil mindestens zehn Prozent der „zuwendungsfähigen Gesamtausgaben“ betragen, bei Gemeinden sind es zwanzig Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich, indem Sie von den Gesamtkosten sämtliche privaten Drittmittel (z. B. Eintrittsgelder, Sponsoringleistungen, Stiftungsmittel) abziehen. Geldwerte Leistungen sind nicht förderfähig. Der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan sollte in tabellarischer Form alle geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten. Vermeiden Sie in dieser Aufstellung summari-sche Posten insbesondere für höhere Beträge (z. B. Hotelkosten 3.000 Euro, Bürokosten 2.000 Euro), sondern schlüsseln Sie kurz auf, wie Sie den Betrag berechnet haben (z.B. 5 Übernachtungen à 60 €), da ansonsten die für unsere Beurteilung erforderliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Kalkulation nicht gewährleistet ist.

    Im Fall einer Förderung erhalten Sie zusammen mit dem Zuwendungsbescheid die sog. "Allgemeinen Nebenbestimmung für Zuwendungen". Diese Nebenbestimmungen sollten Sie als Zuwendungsempfänger unbedingt lesen (VV/VVG zu § 44 LHO), denn sie enthal-ten wichtige Regelungen und Informationen, deren Kenntnis und Befolgung von der Bezirksregierung vorausgesetzt wird. Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie ein Formular zur Auszahlungsanforderung und für den Verwendungsnachweis. Beide Formulare sind nur im Förderungsfall für Sie relevant, genau so wie das Merkblatt zum Verwendungsnachweis.

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  • 30 | NRW Landesbüro Tanz | Gastspielförderung

    Frist:

    Antragszeiten 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Mai bis August 2020 durchgeführt werden: 1. - 31. März 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von September bis Dezember 2020 durchgeführt werden: 1. - 30. Juni 2020

    Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Januar bis April 2021 durchgeführt werden: 1. - 30. November 2020.

    Es gilt jeweils der Poststempel.
    Bitte beachten Sie, die Anträge nicht vor der jeweiligen Antragsfrist einzureichen.

    Zielgruppe / Förderkriterien

    Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes, jedoch in NRW, aufführen möchten.

    Förderverfahren

    Antragsteller ist die*der Künstler*in bzw. die Kompanie

    Antragsunterlagen

    Der Antrag muss per Post mit Originalunterschrift beim nrw landesbuero tanz eingehen. Anträge, die per E-Mail eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt.

    Es gilt das Datum des Poststempels.

    Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden nach dem Prinzip First come – first serve.

    Weitere Informationen: Gastspielförderung Tanz und Theater

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  • 30 | Kunststiftung NRW | Projektförderung

    Frist:

    Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.

    Notwendig für einen Projektantrag sind:

    • formloses Anschreiben mit Projektskizze und Nennung der erwünschten Förderhöhe
    • Kosten- und Finanzierungsplan, in dem auch dargelegt wird, bei wem weitere Mittel beantragt wurden und ob bereits Zusagen vorliegen

    Antragsfristen für eine Förderung im folgenden Jahr:

    • 30. Juni
    • 30. November

    Es gilt der Eingangsstempel der Kunststiftung (nicht der Poststempel). Sollte der 30.6. bzw. der 30.11. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, gilt als Abgabefrist jeweils der vorhergehende Arbeitstag. Der Antrag muss bis 17:00 Uhr (sollte der Tag ein Freitag sein: bis 15:30 Uhr) in der Kunststiftung NRW eingegangen sein.

    Der Vorstand der Kunststiftung NRW entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen.

    BITTE BEACHTEN SIE: Projekte, die Datenbankentwicklung, Datenbankpflege sowie Digitalisierung/Archivierung zum Ziel haben, kann die Kunststiftung NRW nicht fördern.

    Bitte senden Sie Anträge bzw. Bewerbungen ausschließlich per Post an:

    Kunststiftung NRW
    Roßstraße 133
    40476 Düsseldorf

    Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

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  • 30 | Stiftung Kunst und Kultur Münsterland

    Frist:

    Die Stiftung Kunst und Kultur Münsterland verfolgt die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in der Region Münsterland. Sie befindet sich als regionale Stiftung zwischen lokalen Sponsoren, Bürgerstiftungen, den Fördermöglichkeiten der lokalen/regionalen Unternehmen sowie den westfalen- oder landesweit agierenden Stiftungen beziehungsweise Kulturförderern.

    Die engagierte Kulturarbeit gerade in ländlichen Regionen wird zu einem großen Teil von semiprofessionellen Initiativen mit starkem ehrenamtlichem Engagement gestaltet. Diesen bleibt aber oft der Zugang zur etablierten Kulturförderung verschlossen. Auch Sponsorengelder lassen sich nur in begrenztem Maße einwerben.

    Vor diesem Hintergrund will die Stiftung Kunst und Kultur Münsterland die Lücke zwischen lokalem Engagement und etablierter Kulturförderung schließen. Auf Münsterlandebene sollen anspruchsvolle Projekte von Kulturinitiativen und Vereinen, die ehrenamtliches Engagement mit professionellem Anspruch verbinden, gefördert werden.

    Die Geschäfte der Stiftung Kunst und Kultur Münsterland werden im Kulturbüro Münsterland geführt.

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