Durchdrehen! 2026/2027

Frist: Dienstag, 31. März 2026

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Im Förderprogramm Durchdrehen! steht der zeitgenössische Tanz für Menschen ab 10 Jahren im Fokus. Im zweijährlichen Rhythmus fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh tanzkünstlerische Bildungsprojekte, macht diese sichtbar und eröffnet den Austausch mit Projektgruppen anderer Kommunen in ganz NRW. Tanz zu erleben, sich selbst tänzerisch zu erfahren und auszudrücken – ob auf der Bühne oder im Proberaum – ist das Herzstück der Durchdrehen!-Projekte. Das Förderprogramm Durchdrehen! besteht aus drei Bausteinen:

1) Zeitgenössische Tanzprojekte Junge Tanzbegeisterte und professionelle Choreograf*innen oder Tanzpädagog*innen treffen aufeinander, um sich ein Jahr gemeinsam und partizipativ mit Tanz zu beschäftigen. Das KS NRW GT fördert ausgewählte Projekte mit jeweils bis zu 5.000 Euro.

2) Besuch von professionellen Tanzproduktionen Im Rahmen des Förderzeitraums haben die Durchdrehen!-Gruppen zusätzlich Gelegenheit, professionelle Tanzproduktionen zu besuchen – diese werden mit einer Pauschale gefördert.

3) Teilnahme am überregionalen Durchdrehen!-Festival Highlight des Projektes ist das Durchdrehen!-Festival 2027, bei dem die teilnehmenden Gruppen ihre Arbeiten präsentieren, reflektieren und diskutieren.

Wer wird gefördert? Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den über 80 Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh.

Was wird gefördert? Gefördert werden tanzkünstlerische Projekte, die... - auf den Projektzeitraum von Sommer 2026 bis Sommer 2027 begrenzt sind - sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 10 bis 27 Jahren richten und (vorbehaltlich dieser Altersmaßgabe) offen für die Beteiligung diverser Zielgruppen sind - in Zusammenarbeit mit professionellen Tänzer*innen, Choreograf*innen oder Tanzpädagog*innen stattfinden - eine partizipative Entwicklung zeitgenössischer Tanzchoreografien umfassen - außerunterrichtlich stattfinden

Höhe und Finanzierungsart der Förderung

Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert werden (2.500 in 2026, 2.500 in 2027). Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Wie kann man sich bewerben? Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr Durchdrehen!-Projekt bis zum 31. März 2026 über das Bewerbungsformular unter www.kultursekretariat.de/durchdrehen ein.

Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt? Die Bewerbungen werden im Frühjahr 2026 von einer Jury gesichtet. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Webseite des Kultursekretariats möglich.

Wo finde ich weitere Informationen? Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten. Für Rückfragen wenden Sie sich an Karin Grummert, Referentin für Kulturelle Bildung: karin.grummert[at]guetersloh.de