Förderstipendien für junge Kunst
Frist: Freitag, 28. März 2025
Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstler*innen vergibt die Stadt Köln jedes Jahr Förderstipendien in verschiedenen Kunstsparten.
Ausschreibung 2025:
Bewerben Sie sich jetzt bis zum 28. März 2025.
Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre sind und in Nordrhein-Westfalen leben.
Von auswärtigen Preisträger*innen wird erwartet, dass sie während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung. Sparten und Höhe der Förderung Zur Ausschreibung kommen Stipendien in folgenden Sparten:
• Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium)
• Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium)
• Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium)
• Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium und Horst und Gretl Will-Stipendium)
Das Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik wird aus privaten Mitteln bereitgestellt. Interessent*innen für dieses Stipendium müssen ebenfalls in NRW gemeldet sein. Die Altersgrenze liegt mit 30 Jahren jedoch fünf Jahre niedriger als bei den anderen Stipendien. Die Höhe der Förderung beläuft sich in allen Sparten auf jeweils 12.000 Euro. Außerdem erhalten die Preisträger*innen die Möglichkeit, ihre Werke in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Förderstipendien sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Kunstschaffenden für eine bestimmte Zeit verbessern, so dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Diese Förderung unterstützt die künstlerische Weiterentwicklung der Stipendiat*innen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.