Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2024
Frist: Samstag, 30. September 2023
Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.
Förderschwerpunkt 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut
Für die Ausschreibung stehen im Jahr 2024 – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
- Tags: Senior*innen, Teilhabe