Gastspielförderung NRW

Frist: Freitag, 01. Dezember 2023

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Professionelle freischaffende Künstler:innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen können beim nrw landesbuero tanz einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen.

Antragszeitraum für Gastspiele, die im Zeitraum von Januar bis April 2024 durchgeführt werden: 1. November bis 1. Dezember 2023