Kulturfonds Bayern | Bereich Kunst

Frist: Sonntag, 01. Oktober 2023

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Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, jedoch keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Multifunktionale Veranstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kulturzentren sowie der Erwerb und die Erschaffung von Kunstwerken sind aus Mitteln des Kulturfonds nicht förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € können daher nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern – grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen in München und Nürnberg, soweit keine bayernweite Bedeutung vorliegt.

Anträge sind vom jeweiligen Projektträger bzw. Veranstalter bis spätestens 1. Oktober für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen