Kunststiftung NRW | Visuelle Kunst

Frist: Freitag, 30. Juni 2023

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Die Förderung der besonderen Vielfalt der Kunst hoher Qualität in und aus Nordrhein-Westfalen zeichnet den Bereich der Visuellen Kunst der Kunststiftung NRW aus. Dabei stehen die Konzeption und Realisierung von neuen Ideen ebenso wie nachhaltige Formate im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.

Wir fördern z.B. Ausstellungen, Neuproduktionen, Publikationen und Ankäufe in den Sammlungsbestand eines Museums.
Wir fördern keine Datenbankentwicklung, Datenbankpflege, Anschaffung technischer Infrastruktur, die Erstellung von Digitalisaten, Dokumentationen, Preise, Vorhaben aus der Archäologie sowie der kulturellen Bildung.

Antragsfrist 30. Juni
Über die Anträge berät der Vorstand im darauffolgenden September.
Die Vorhaben dürfen frühestens ab Januar des Folgejahres beginnen.