Kunststiftung Sachsen-Anhalt | Projektförderungen
Frist: Montag, 08. Juni 2026
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Projektzuwendungen können von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder von juristischen Personen (z. B. Vereine, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Gesellschaften usw.) beantragt werden. Künstlerkollektive bzw. -gruppen sollten prüfen, ob die Gründung einer GbR sinnvoll ist oder ob eine Einzelperson die Antragstellung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt.
Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.