Kunststiftung Sachsen-Anhalt | Projektförderungen 2024

Frist: Mittwoch, 12. Juni 2024

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Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.

Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Anteilsfinanzierung des Projekts. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Im Regelfall beträgt die Anteilsfinanzierung durch die Kunststiftung nicht mehr als 50% der Gesamtausgaben. Für Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 5.000 Euro kann die Kunststiftung abweichend von diesem Grundsatz die volle Finanzierung übernehmen.