NORD/LB Kulturstiftung 2/23

Frist: Donnerstag, 19. Oktober 2023

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Zweck der NORD/LB Kulturstiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung von Kunst und Kultur an Orten, an denen die NORD/LB geschäftlich aktiv ist. Dies gilt auch für die Auslandsstandorte der NORD/LB.

Die NORD/LB Kulturstiftung fördert vor allem innovative, unkonventionelle Projekte in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik und Literatur mit hohem Qualitätsanspruch, aber mit gezielter Wirkung in möglichst breite gesellschaftliche Schichten.

Förderungen werden grundsätzlich nur an kulturelle Einrichtungen und Organisationen auf Basis eines Projektes geleistet. Als Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung einzelner Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen. Einzelpersonen (z.B. Künstler, Autoren) können nur im Rahmen einer Projektförderung unterstützt werden.

Förderanträge können nur vorgelegt werden, wenn die Finanzierung des Projekts einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweist.

Vorstandssitzungen finden zweimal im Jahr statt. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bis spätestens sechs Wochen vor der jeweiligen Sitzung ein. Die nächsten Termine sind: 16. März 2023 (Antragsfrist 2. Februar 2023) und 30. November 2023 (Antragsfrist 19. Oktober 2023)