RKP-Projektförderung

Frist: Samstag, 30. September 2023

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Das Regionale Kultur Programm NRW unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros. Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:

- Der Fördersatz liegt bei maximal 50%
- Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
- Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.

Mindestens drei Kooperationspartner:innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.

Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.