SPIELRAUM 2026–2028

Frist: Samstag, 31. Januar 2026

SPIELRAUM 2026–2028
No video selected.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) setzt in Zusammenarbeit mit dem Kultursekretariat NRW Gütersloh (KS NRW GT) und in Kooperation mit dem NRW Büro der Landestheater, dem Landesbüro Freie Darstellende Künste NRW, dem NRW landesbüro tanz und der INTHEGA NRW das Förderprogramm SPIELRAUM fort. Ziel des Programms ist es, die Sichtbarkeit der antragsberechtigten Bespieltheater und vergleichbarer Kulturorte in den Mitgliedsstädten des KS NRW GT durch die strategische und synergetische Vernetzung mit Akteur*innen der professionellen Freien Szene NRW zu stärken und die Profilierung der Häuser durch eine zeitgemäße Programmatik, wie auch die Einbettung zielführender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Vermittlungsformate und/oder Community Projekte (Stadtensemble, Bürgerbühne etc.) zu steigern. Projekte können unter Berücksichtigung aller nachstehend genannten Förderbereiche – auch mehrjährig – konzipiert werden. Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Wissenstransfers, sind differenzierte Projektevaluationen und die Entwicklung darauf bezogener Workshop-Formate ein zentraler Baustein. Vertreter*innen der Projektträger*innen und aus der professionellen Freien Szene sind während der Projektlaufzeit zur Mitwirkung an zentralen Netzwerkveranstaltungen und -maßnahmen verpflichtet. Für die SPIELRAUM-Projektförderung stehen jährlich ca. 400.000 Euro zur Verfügung.

Die Förderbereiche

I. PASS_SPIELEN // Programmgestaltung und Vernetzung I.I Produktion_überregional Förderfähig sind Gastspiele von Produktionen der professionellen Freien Szene NRW, wenn sie mit einem strategisch durchdachten Vermittlungskonzept korrespondieren und auf die Ansprache und Bindung zuvor identifizierter Zielgruppen ausgerichtet sind (z.B. lokale Communities, Schulen/NRW-Bildungspartnerschaften).

I.II Produktion_lokal Produktionen mit ortsspezifischer Ausrichtung zur identitätsstiftenden Profilierung sind dann förderfähig, wenn die Einbindung lokaler Akteur*innen aus der örtlichen professionellen Freien Szene und anderer produktionsrelevanter Akteure*innen, wie Vereine, Initiativen und Kultureinrichtungen, auf Verstetigung ausgerichtet ist. Denkbar sind auch Rechercheprojekte, die im Sinne einer aufsuchenden Kulturarbeit einen Bogen in den öffentlichen Raum, in die Communities schlagen, neue Spielräume erschließen und in das Bespieltheater, den Kulturort zurückgeführt werden.

I.III Produktion_kollaborativ In Zusammenarbeit mit der professionellen Freien Szene entwickelte Produktionen sind dann förderfähig, wenn sie kollaborativ erarbeitet und in ein Gesamtkonzept – wie beispielsweise die interkommunale Zusammenarbeit im Tourneebetrieb oder die Spielplangestaltung – eingebettet werden. Dabei können Residenzen (max. drei Monate) von Gruppen, Kollektiven und Künstler*innen (Regie/Choreografie, Darsteller*innen) am Ort des Bespieltheaters berücksichtigt werden.

II. AB_SPIELEN // Produktionen on Tour Für die Förderung von Gastspielen der im SPIELRAUM entstandenen Produktionen (mit Ausnahme der lokalspezifischen Kooperationen, Themen) stehen je Förderjahr bis zu 25.000 € zur Verfügung. Die Förderung dieser Gastspiele kann unabhängig von Projektaufrufen und Juryverfahren direkt beantragt werden. Gastspiele bereits existenter Produktionen – vorzugsweise aus der Spitzen- und Exzellenzförderung des Landes NRW oder der Landestheater – können in Verbindung mit Maßnahmen aus dem Förderbereich III gefördert werden. Produktionen aus der Spartenförderung des KS NRW GT können konzeptionell in ein Projekt eingebettet werden, sind aber grundsätzlich nicht im SPIELRAUM förderfähig.

III. MIT_SPIELEN // Sichtbarkeit_Audience Development-Audience Engagement

III.I Kulturvermittlung_Audience Development_Audience Engagement Förderfähig sind Maßnahmen der Publikumsgewinnung/ -bindung und der Kulturvermittlung, die als Querschnittsaufgabe in ein strategisch durchdachtes Gesamtkonzept eingebettet und auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung ausgerichtet sind. Die konzeptionelle und/oder künstlerische Beteiligung der professionellen Freien Szene NRW (lokal/regional/überregional) ist dabei zwingend erforderlich. Auch die Entwicklung der Gesamtstrategie an sich ist förderfähig. Die Konzeption von Projekten im Förderbereich III.I muss auf einer vorangegangenen Bestandsaufnahme (z.B. in Zusammenarbeit mit dem Büro der Landestheater NRW) basieren. Besondere Berücksichtigung finden Projekte mit nachstehenden Schwerpunkten: Aufbau künstlerischer Communities // Jugendclub, Bürger*innenbühne, Stadtensemble Projekte, die einen erkennbar kollaborativen und diversitätsorientierten Ansatz verfolgen Maßnahmen, die auf die verstetigte Etablierung kulturvermittelnder Angebote abzielen (z.B. im Rahmen von NRW-Bildungspartnerschaften) Formate, die auf die Ansprache, Bindung und Qualifizierung lokaler Multiplikator*innen ausgerichtet sind Projekte, die auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Einrichtungen (z.B. Schulen, Hochschulen, Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Museen, Dritte Orte, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Musikschulen) ausgerichtet sind Projekte, die synergetisch und dabei klar voneinander abgegrenzt mit anderen Landesförderungen (z.B. Dritte Orte, RKP etc.) oder mit Bundes- oder EU-Förderprogrammen korrespondieren

III.II Konzertierte Programmplanung und Öffentlichkeitsarbeit In diesem Förderbereich können sich mehrere (mind. zwei) antragsberechtigte Häuser mit Gruppen, Kollektiven und Einzelkünstler*innen (Regie, Choreografie, Darsteller*innen etc.) der Freien Szene NRW zusammenschließen, um ein gemeinsames Vorhaben (z.B. zu einem gesellschaftsrelevanten Thema), aufeinander abgestimmte Spielpläne (ein Thema, drei Sparten) oder Maßnahmen der Publikumsvernetzung zu realisieren (z.B. im ländlichen Raum). In der Konzeption ist das gemeinsame wie auch das kommunal spezifische Profil (z.B. Aufgabenbereiche) nachvollziehbar darzustellen. Nachhaltigkeitsrelevante Aspekte sind explizit zu berücksichtigen. Förderfähig ist auch das projektbezogene Engagement (freiberuflich, im Rahmen befristeter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungs- verhältnisse) von Expert*innen des strategischen Marketings, des Audience Development und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

INKLUSION_DIVERSITÄT_TEILHABE Bewerbungen, die durch ein qualitativ belastbares Konzept zur Teilhabe und Barrierefreiheit überzeugen und/oder auf die Implementierung eines Awareness-Teams abzielen, finden bevorzugte Berücksichtigung.

FORMALIEN

I Antragsberechtigung_Wer kann gefördert werden? Antragsberechtigt sind im Sinne des Förderprogramms profilierte Bespieltheater (ohne eigenes Ensemble) deren Sitz in einer Mitgliedsstadt des KS NRW GT liegt. Dabei können sowohl Häuser in kommunaler als auch privater Trägerschaft berücksichtigt werden. Die Förderung beträgt bei gemeindlichen Trägern maximal 80%, bei außergemeindlichen Trägern max. 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Projekte können während des Förderzeitraums von 2026 bis 2028 mehrjährig entwickelt werden. Der Durchführungszeitraum endet spätestens am 31.12.2028. Für jedes Projektjahr ist ein jährlicher Zwischenbericht zu erstellen.

I.I Kosten- und Finanzierungsplan_Höhe der Förderung SPIELRAUM-Projekte können grundsätzlich mit jährlich bis zu 60.000 € gefördert werden. Bei Pilotprojekten mit einem entwickelten und strategisch profilierten Schwerpunkt im Bereich Kulturvermittlung, Audience Development und Community Building ist eine Förderung in Höhe von max. 70.000 € jährlich möglich.

II Antragsverfahren_Wie kann man sich bewerben? Bewerbungen mit einer kurzen Darstellung der Ausgangssituation, der darauf basierenden Projektziele und Maßnahmen in mind. einem der Förderbereiche sowie der Benennung der Kooperationspartner*innen aus der professionellen Freien Szene können während eines laufenden Projektaufrufs über das Online-Portal des KS NRW GT eingereicht, eine Kurzdarstellung des chronologischen Ablaufs muss separat hochgeladen werden. Weitere Informationen (z.B. Exposés) können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Die Fristen sind dem jeweiligen Projektaufruf zu entnehmen und verbindlich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Projektbeschreibungen von einer unabhängigen Fachjury Jury gesichtet, die eine Förderempfehlung ausspricht.