wage-mutig – Kurzfilmförderung
Frist: Donnerstag, 28. November 2024
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Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt fördert die Drehbuch- und Projektentwicklung von Kurzfilmen mit einem Stipendium von bis zu 4.500 Euro, sowie die Filmproduktion mit einem Zuschuss von 90% der Gesamtkosten bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro. Die Präsentation auf nationalen oder internationalen Festivals wird außerdem mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Filmproduktionen werden von der Kunststiftung ebenfalls mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert, so dass eine Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.
- Tags: Kurzfilm, Medienkunst