GLS Treuhand
Ein wesentliches Förderkriterium der GLS Treuhand ist der Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft, den Ihr Projekt leistet. Welche Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Selbstwirksamkeit in gesellschaftlicher Verantwortung, sollen Ihre Aktivitäten entfallen und was ist der innovative und zukunftsweisende Moment dorthin?
Grundsätzlich können nur gemeinnützige Organisationen Anträge bei dem GLS Treuhand e.V. stellen. Ausnahmen sind mildtätige Zwecke und in besonderen Fällen Stipendien – hier können auch Einzelpersonen Anträge einreichen. Weiterhin unterstützt der GLS Treuhand e.V. in der Regel nur gemeinnützige Einrichtungen, die in Deutschland registriert sind. Das beantragte Projekt selber kann auch im Ausland durchgeführt werden.
Die Stiftungen und Stiftungsfonds fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei bewegen sich die Zuwendungen in der Regel zwischen 1.000 Euro bis 5.000 Euro. Zuwendungen über 10.000 Euro werden nur in seltenen Einzelfällen vergeben.