Stiftung Mercator
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Die Stiftung Mercator darf nur formal als gemeinnützig anerkannte Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften mit Sitz in Deutschland unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen, gemeinnützige Vereine und NGOs.
Sie können Ihre Antragsskizze jederzeit einreichen. Es gibt keine allgemeinen Antragsfristen.