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Stiftung Mercator

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Die Stiftung Mercator darf nur formal als gemeinnützig anerkannte Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften mit Sitz in Deutschland unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen, gemeinnützige Vereine und NGOs.

Sie können Ihre Antragsskizze jederzeit einreichen. Es gibt keine allgemeinen Antragsfristen.

  • https://www.stiftung-mercator.de/de/wie-wir-foerdern/informationen-fuer-antragstellende/foerderkriterien/
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Hier kannst du ihn zur Veröffentlichung an uns senden:

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Link | 5 Dinge, die erfolgreiche Antragsteller*innen tun

Kaja Jakstat vom Produktionsbüro ZweiEulen gibt grundlegende, aber konkrete Hinweise, welche Faktoren man bei der Entwicklung von Anträgen im Auge behalten sollte.

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Die Erweiterung der Website wurde gefördert durch das Sonderprogramm Digitale Sichtbarkeit.
Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
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