STÖRFAKTOREN I DISRUPTIVE FACTORS Kunst im öffentlichen Raum Tirol 2025
Frist: Dienstag, 20. August 2024
KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM TIROL FÖRDERSCHWERPUNKT 2025 OPEN CALL Einreichfrist: 20.08.2024 STÖRFAKTOREN
“Eine Störung bezeichnet die Verschiebung einer Ordnung, eine verursachte Veränderung von Struktur, von Gleichgewicht, eine Beunruhigung, die sich in der Oberfläche dokumentiert.“ Esther Kinsky in Störungen
Störungen als oftmals unliebsame Beeinträchtigungen und Fehlstellen sind ein unvermeidlicher Teil unseres Lebens. Wenn sie sich vermeintliche Lücken und Leerstellen zu eigen machen, können Störungen auch als konstruktive Kraft gelesen werden. Sie agieren im Verborgenen und werden oftmals erst in jenen Momenten evident, in denen sie sich selbst zu erkennen geben. Als Methode der Unterbrechung bestehender Ordnung können Störungen zu einer Notwendigkeit werden, indem sie systemische Missstände und Fehler sichtbar werden lassen. Kunst im öffentlichen Raum Tirol sucht 2025 nach künstlerischen Projekten, die im Moment der Störung ihr Potenzial entfalten und so neue Räume öffnen. Störfaktoren, die unvermittelt konfrontieren, aufwirbeln und Problemstellen sichtbar machen. Schlagwörter: Störfaktor – Störung – Glitch – Zerstörung – Lücken – Leerstellen – Möglichkeiten
ZIELGRUPPE Die Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen, Künstler:innenkollektive, Architekt:innen und Kurator:innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind und ihren (Wohn-)Sitz im EWR oder der EFTA haben.
DOTIERUNG
Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2025 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden zwei bis drei Projekte zur Realisierung geladen.
JURY Drei unabhängige Fachjuror*innen, die gemeinsam vom Land Tirol und der Künstler*innen Vereinigung Tirol bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.
MITGLIEDER DER JURY Catrin Bolt (Künstlerin, Wien) Katharina Hölzl (Künstlerin, Wien) Lino Lanzmaier (Architekt, Innsbruck)
EINREICHUNGSUNTERLAGEN Einreichungen bitte ausschließlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Betreff: Einreichung KOER 2025 • Ausführliche Projektbeschreibung inklusive Vermittlungsformate (max. 8 Seiten, DIN A4): Text, Visualisierung in Form von Skizzen, Renderings oder Modellfotos. • Kosten- und Finanzierungsplan (Material- und Produktionskosten, Reise- und Unterbringungskosten, Honorare, Recherchekosten, Kosten für Produktionsassistenz vor Ort, Kosten für technische Umsetzung, Auf- und Abbau bzw. Wartung, Vermittlungsformate, projektbezogene Kommunikationsmittel. Taggeld und Verpflegungskosten können nicht abgegolten werden.) • Zeitplan für die Umsetzung des Projekts • Ausgefülltes Datenblatt • Angaben zur/zu den Projekteinreicher*innen • Dokumentation bisheriger künstlerischer Tätigkeiten
- Tags: alle Sparten, Bildende Kunst, Performance