Link | Honoraruntergrenze des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste
Seit 2015 gibt der Bundesverband Freie Darstellende Künste Empfehlungen zu einer Honoraruntergrenze für freischaffend arbeitende Akteur*innen in den freien darstellenden Künste heraus.
In ihrer Höhe orientieren sich die Empfehlungen am Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). Die Honoraruntergrenze bezieht sich auf ein Einsteiger*innengehalt in den darstellenden Künsten.
Die aktuellen Sätze:
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 3.600 Euro
Woche: 830 Euro
Tag: 165 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.100 Euro
Woche: 715 Euro
Tag: 140 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro