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Attendorner Kulturstipendium

Frist: Donnerstag, 31. März 2016

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Das Attendorner Kulturstipendium soll Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit eröffnen, außerhalb ihres Ateliers und in einem anderen, ungewöhnlichen Schaffenskontext neue Impulse für ihre weitere künstlerische Entwicklung zu bekommen.

Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Aktions-, Installations- und Konzeptkunst, deren Arbeiten in der ü.NN hall in Attendorn realisiert werden können und die interessiert sind, während der Förderungsdauer überwiegend in Attendorn zu leben.

Die Stipendiatin / der Stipendiat erhält eine bis zu zweimonatige Arbeitsförderung in der ü.NN hall auf dem ehemaligen Gelände der Firma Hoesch in Attendorn. Im Anschluss werden der Öffentlichkeit die während der Zeit entstandenen Arbeiten in Form einer Ausstellung und einer kleinen Dokumentation präsentiert.
In der ü.NN hall stehen der Atelier- und Ausstellungsraum mit etwa 450 m2 im 1. Obergeschoss, sowie diverse kleinere Nebenräume und nach Rücksprache, in Teilbereichen der Innenhof mit etwa 1000 m2 Fläche zur Verfügung. Die finanzielle Arbeitsförderung des Preisträgers beträgt 2.000,- Euro und einen Zuschuss zu den Kosten für Arbeitsmittel und -material im für das entsprechende Fachgebiet notwendigen Umfang sowie freie Kost und Logis.

Für die Bewerbung ist von den Künstlerinnen und Künstlern ein Konzept bzw. eine Gestaltungsabsicht zum Vorhaben im Förderzeitraum für einen von ihr / ihm definierten Bereich der ü.NN hall, einzureichen. Die Art und Weise der Darstellung des Konzepts ist jeder Bewerberin / jedem Bewerber freigestellt. Eine Ortsbegehung
ist nach Anmeldung am 05. März 2016 möglich. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf, ein Nachweis der bisherigen künstlerischen
Tätigkeit (Kataloge o.ä.), eine unterzeichnete Verfassererklärung sowie ein
adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.