IKF Künstlerische Aktionen 1/2018
Frist: Sonntag, 22. April 2018
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Der Bereich Künstlerische Aktionen des IKF-Programms unterstützt KünstlerInnen gezielt bei kurzfristigen künstlerischen Aktionen, Projekten und Veranstaltungen, die aufgrund der zeitnahen Durchführung einer beschleunigten Ausschüttung bedürfen. Eine förderfähige Aktion kann materieller oder struktureller Natur sein. Entscheidend ist, dass der Fördergegenstand maßgeblich zur Verwirklichung der künstlerischen Aktionen, Projekte und Veranstaltungen in der kurzfristigen Durchführung erforderlich ist.
Eine Förderung im Bereich Künstlerische Aktionen kann zwischen 500 Euro und 2.500 Euro pro Antrag betragen.
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