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Museumskuratoren für Fotografie

Frist: Dienstag, 10. Januar 2017

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Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1999 das Stipendienprogramm "Museumskuratoren für Fotografie" ins Leben gerufen, das an jeweils drei Personen vergeben wird. Das Stipendium wird für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Während dieser Zeit erhalten die Stipendiaten eine museumsspezifische Ausbildung sowie die Möglichkeit, das museale und wissenschaftliche Umfeld des Bereichs Fotografie kennenzulernen. Die Teilnahme an einer fachspezifischen Themenveranstaltung zu besonderen Fragen der Fotografie ist ebenfalls Teil des Stipendiums. 

Die Stiftung möchte mit diesem Programm der Ausbildung von Museumskuratoren neue Impulse geben. Sie möchte insbesondere den Kuratorennachwuchs auf dem Gebiet der Fotografie nachhaltig fördern und unterstützen.

Inhalt des Stipendiums


In Zusammenarbeit mit der Fotografischen Sammlung im Museum Folkwang, Essen, der Sammlung Fotografie im Münchner Stadtmuseum, dem Fotomuseum Winterthur, dem Getty Research Institute, Los Angeles, dem Centre Georges-Pompidou, Paris, und dem Victoria and Albert Museum, London, vergibt die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung im Februar 2017 drei Stipendien für künftige Museumskuratoren auf dem Gebiet der Fotografie. Im Verlauf des Stipendienprogramms haben die Stipendiaten die Möglichkeit, für jeweils sechs Monate an den drei genannten Museen in Deutschland und der Schweiz und einer der drei genannten Einrichtungen im Ausland eine museumsspezifische Ausbildung zu erhalten und mindestens an einem Ausstellungsprojekt oder Forschungsvorhaben zur Fotografie (einschließlich einer Publikation in Form eines Aufsatzes) mitzuarbeiten. Zudem werden an allen Ausbildungsorten Möglichkeiten angeboten, das museale und wissenschaftliche Umfeld des Bereichs Fotografie kennenzulernen. Geplant ist auch die Teilnahme an einer fachspezifischen Themenveranstaltung zu besonderen Fragen der Fotografie.

   Höhe und Dauer des Stipendiums


Das Stipendium ist mit 40.000 Euro dotiert und wird für die Dauer von jeweils zwei Jahren vergeben. Für den halbjährigen Auslandsaufenthalt und die Reisekosten ins Ausland gewährt die Stiftung einen Zuschuss.

   Antragsvoraussetzungen

  • Die Kandidaten müssen über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss an einer deutschen Universität verfügen (M.A. oder Promotion), vorzugsweise in einem kunst- oder kulturwissenschaftlichen Fach.
  • Die Kandidaten sollten nicht älter als 35 Jahre sein.
  • Die Kandidaten sollten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder mindestens seit drei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
  • Die Kandidaten sollten über sehr gute Kenntnisse der englischen und französischen Sprache verfügen (Niveau B2 oder höher).