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NRW Landesbüro | Projektförderung

Frist: Sonntag, 15. November 2020

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Es werden vorrangig Projekte ohne formelle Einschränkungen gefördert. Dazu gehören besonders auch interdisziplinäre, genre- und spartenübergreifende Vorhaben sowie Projekte der Freien Darstellenden Künste für Kinder- und Jugendliche. Wir weisen insbesondere noch einmal darauf hin, dass auch zweijährige Projektanträge eingereicht werden können. Voraussetzung dafür sind zwei inhaltlich klar voneinander getrennte Projektphasen. Eine bloße Verlängerung des Durchführungszeitraumes ist damit nicht gemeint. Es sind daher auch zwei getrennte Kosten- und Finanzierungspläne für jedes Jahr erforderlich.

Die Fördermarge des Landesbüros liegt in der Regel zwischen 5.000,- € und 20.000,- €, bei überjährigen Projekten bei max. 20.000,-€ pro Haushaltsjahr. Die Förderung durch das Landesbüro sollte in der Regel nicht mehr als 50% der Gesamtprojektkosten ausmachen und erfolgt bis zu dieser Höhe in Form der Festbetragsfinanzierung. Der Eigenanteil beträgt 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben