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Stadt Köln | Spartenübergreifend

Frist: Freitag, 30. Juni 2017

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Ab 2017 installieren wir den neuen Förderbereich "Spartenübergreifend".

In diesem Bereich werden erstmalig Projektförderungen für "Neue, innovative Kleinfestivals und Veranstaltungen" sowie für "Projekte von Interessenvertretungen der freien Szene" vergeben.

Wir fördern in verschiedensten Sparten bereits Vereine, freie Gruppen/Zusammenschlüsse beziehungsweise Netzwerke im Aufbau, in Ausrichtung oder Konzeptionierung von Veranstaltungen, Publikationsformaten oder Austauschplattformen, die einer stärkeren Sichtbarkeit und Publikumsaufmerksamkeit einer oder mehrerer Kunstsparten dienen.

Interessenvertretungen in diesem Sinne können klassische Vertretungen der gesamten Szene oder von Teilszenen sein, aber auch Initiativen und Netzwerke, die gemeinsame Aufgaben für mehrere Akteurinnen und Akteure übernehmen, oder auch Veranstaltungen mit szeneübergreifendem Charakter.

Unter gemeinsamen Aufgaben verstehen wir in diesem Zusammenhang:

  • Öffentlichkeits- und Informationsarbeit über Print- und/oder Onlinemedien
  • Vernetzungsarbeit
  • Akquise von Sponsorinnen, Sponsoren und Drittmitteln
  • Werbung
  • Beratung
  • Präsentationen und Durchführung von Veranstaltungen

Die "Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene" erfolgt unter folgenden Kriterien:

Die zu fördernde Gruppe, Vereinigung oder Netzwerkstruktur besitzt

  • per Geschäftsordnung, Satzung oder anderer schriftlich fixierter Festlegung eine Legitimierung als Stellvertreterorgan einer Gruppe, Vereinigung, eines Verein oder einer Netzwerkstruktur der freien Szene in Köln,
  • eine offene Mitgliederstruktur,
  • öffentlich zugängliche Informationen über Strukturen, Mitglieder und Gremien,
  • ehrenamtliche Gremienarbeit
  • und kann kontinuierliche Arbeit als Interessenvertretung von Kulturanbieterinnen, Kulturanbietern, Künstlerinnen, Künstlern sowie sonstigen Kulturschaffenden von mindestens zwei Jahren nachweisen.

Gefördert werden:

  • Strukturkosten wie Personal-, Miet- und Organisationskosten bei einem zu erbringenden Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
  • anteilige Projektkosten, die mit der Zielsetzung der Interessenvertretung überwiegend verbunden sind

Die Förderung von Interessenvertretungen beträgt höchstens 20.000 Euro pro Jahr.