tanz + theater machen stark 2017
Frist: Mittwoch, 15. Februar 2017
tanz + theater machen stark ist ein Programm des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste im Rahmen der Richtlinie »Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung« gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Bildung von Bündnissen ist eine wesentliche Grundlage dieses Programms. Es geht um die Bildung eines Netzwerkes mit anderen Akteuren, die gemeinsam ein Projekt für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche entwickeln und durchführen. Für die konkrete Durchführung des Projektes beauftragt das Bündnis, bzw. der für den jeweiligen künstlerischen bzw. pädagogischen Bereich zuständige Bündnispartner, Fachkräfte auf Honorarbasis.
Das Bündnis selbst erhält also keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein. Einer der drei Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projektes. Dieser beantragende Bündnispartner darf weder eine Schule noch eine KiTa oder ein Hort sein.
Kern der Bündnisse im Rahmen von tanz + theater machen stark ist eine Fachpartnerschaft zwischen einem Theater und einer pädagogischen Einrichtung. Der künstlerische Partner bringt seine künstlerische Praxis ins Bündnis ein und eröffnet den am Projekt beteiligten Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten der Erprobung
künstlerischer Ausdrucksformen und künstlerische Zugänge zu gesellschaftlichen und politischen Themen. Der pädagogische Fachpartner stellt den Zugang zur Zielgruppe und den pädagogischen Rahmen sicher und bringt seine pädagogische Kompetenz ins Projekt ein. Hinzu sollte als dritter Partner in der Regel ein Ort kommen, der sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert: die Schule, das soziokulturelle Zentrum, der Jugendtreff...
Das Programm richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche im Altersspektrum ab 5 bis 18 Jahre.
Bitte nehmen Sie vor einer Einreichung eines unserer Beratungsangebote vor Ort oder die telefonische Beratung des Projektbüros in Anspruch.
Bei einem erfolgreichen Antrag kann das Projekt im April 2017 starten.
- Tags: Kooperation