Landis & Gyr Stiftung Werkstipendien 2020

Frist: Freitag, 28. Februar 2020

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Allgemeine Informationen

Die Landis & Gyr Stiftung vergibt Werkstipendien an Schweizer Kunstschaffende in den Bereichen Film, Literatur, Komposition, Tanz, Theater und Visuelle Kunst.

Zur Idee von Werkstipendien

Die Werkstipendien richten sich an Schweizer Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die ihre gewohnte Arbeitsumgebung aus welchen Gründen auch immer nicht verlassen können, oder an solche, die ein gezieltes Projekt in Arbeit oder in Aussicht haben, welches einen oder mehrere Arbeitsaufenthalte an frei wählbaren Orten vorsieht. Die mit einem Werkstipendium ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler sind frei in der örtlichen und zeitlichen Ausgestaltung ihres Vorhabens.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind Schweizer Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit anerkanntem Leistungsausweis oder solche anderer Nationalität, welche aktuell seit mehr als drei Jahren offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Die Werkstipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler gedacht. Es besteht keine Altersgrenze. Ein bereits einmal erhaltenes Landis & Gyr Stipendium muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.

Was bietet die Landis & Gyr Stiftung?

Vorgesehen ist die Ausrichtung von jährlich 5 Werkstipendien. Die Werkstipendien beinhalten einen Geldbetrag in der Höhe von max. Fr. 30‘000.

Bewerbung und Auswahlverfahren

In einer ersten Phase schicken die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bewerbung gemäss Vorgaben an die Geschäftsstelle der Landis & Gyr Stiftung, welche den Empfang spätestens Ende Februar 2020 per E-Mail bestätigt. In der zweiten Phase prüfen die FachexpertInnen der Stiftung die eingegangenen Bewerbungen und unterbreiten dem Stiftungsrat die Vorschläge. Der definitive Bescheid erfolgt schriftlich Ende Mai 2020. Über das Auswahlverfahren wird keine Korrespondenz geführt.