Expert*innentext

Expert*innentexte | Dr. Ruth Seidl

Als Vorsitzende des Frauenkulturbüros Nordrhein-Westfalen stütze ich mich insbesondere auf die Erfahrungen der Juryarbeit innerhalb der von uns durchgeführten Förderprogramme.

Das Land Nordrhein-Westfalen lobt im Rahmen der Frauenkulturförderung drei unterschiedliche Auszeichnungen aus: die Stipendien für Künstlerinnen mit Kindern, den jeweils in einer anderen Sparte wechselnden Künstlerinnenpreis NRW und den Internationalen Austausch für Bildende Künstlerinnen. Aus der Vielzahl der Bewerbungen entscheidet eine Jury, welche Künstlerinnen ein Stipendium oder einen Preis erhalten sollen.

Für die Bewerbungen wurden folgende Kriterien und Gedanken zugrunde gelegt:

  • Weder Stipendien, noch Förder- oder Hauptpreise unterliegen Altersbegrenzungen. Das war für uns ein wichtiges Kriterium, um auch Frauen insbesondere nach der Familienphase nicht zu benachteiligen. Wir werben derzeit dafür, dass dies auch in anderen Kulturinstitutionen zur Regel wird.
  • Die Bewerberin muss in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten. Eine Ausnahme macht der Künstlerinnenpreis. Hier ist die Voraussetzung, in NRW geboren zu sein.
  • Bei der Teilnahme an den Stipendien für Bildende Künstlerinnen mit Kindern dürfen die Kinder nicht älter als 14 Jahre sein.
  • Alle Jurys müssen für jede Ausschreibung mit anderen Personen besetzt werden, niemand juriert zweimal im Frauenkulturbüro.
  • Die Jurys werden möglichst mit bekannten Persönlichkeiten besetzt, die aus Kulturinstitutionen, öffentlichen Einrichtungen, Hochschulen und aus dem Bereich der Medien (Funk, Feuilleton etc.) kommen.
  • Die Jurys werden möglichst paritätisch und divers besetzt, auch in Hinblick auf Herkunft und Alter.
  • An jeder Jury nimmt in der Regel auch eine Künstlerin teil, darunter oft auch Alumnae.
  • Die Organisatorinnen und die Ausloberinnen haben kein Stimmrecht.
  • Je nach Bewerberinnenaufkommen wird eine Vor- und eine Hauptjury berufen.
  • Es wird ausschließlich nach künstlerischen Kriterien juriert, die Lebens- und Arbeitssituation der Künstlerinnen spielt bei der Bewertung keine Rolle.

Darüber hinaus entscheidet die Jury über ihre eigenen Kriterien, die von Genre zu Genre differenziert werden müssen. Diese Kriterien sind unanfechtbar. Sie beruhen auf dem künstlerischen Fachurteil der jeweiligen Expertinnen und Experten und deren Erfahrungswissen. Ganz generell kann man sagen, dass neben dem Anspruch einer hohen künstlerischen Qualität und Eigenständigkeit auch Kriterien wie Interdisziplinarität, Vielfalt der Zugänge, Zukunftsorientierung, spannende gesellschaftliche Wechselbeziehungen oder aufregende Projekte im Kollektiv eine Rolle spielen können.

Wenn man sich die Frage nach der Zwickmühle einer Auswahlkommission stellt, dann tritt diese unserer Meinung nach immer dann auf, wenn die jurierenden Personen nicht wechseln. Es kann unter dieser Voraussetzung zu „Vetternwirtschaft“ kommen, weil ggf. immer die Künstlerinnen und Künstler aus dem persönlichen Umfeld gefördert würden. Vor diesem Hintergrund halte ich auch ein Auswahlverfahren mit Vor- und Hauptjury im Sinne der Neutralität für angemessen.

Die Empfehlungen aus der Vorjury werden im Frauenkulturbüro gesichtet, dokumentiert und im Rahmen eines Rankings (mit Punkten versehen) der Hauptjury vorgelegt. Diese macht sich dann auf der vorgelegten Grundlage ihr eigenes Bild. Dabei spielen sicherlich auch Leitfragen eine Rolle wie hohe künstlerische Qualität, Alleinstellungsmerkmale herausragender Projekte, ggf. von besonderer gesellschaftspolitischer und sozialer Bedeutung etc.

Da wir meist unter einer Vielzahl von hochkarätigen Bewerbungen zu entscheiden haben, liegt das „Zünglein an der Waage“ oft an der individuellen Darstellung des Portfolios. Es sollte fokussiert sein auf das Wesentliche, nicht zu allgemein, nicht zu umfangreich und versehen mit für eine Jury leicht abrufbaren Praxisbeispielen aus der künstlerischen Arbeit.

Aus unserer Erfahrung sind die vorgelegten Konzepte oft zu lang. Wir empfehlen im Vorfeld immer zu fokussieren, lieber drei Projekte gut herauszuarbeiten als viele nur anzureißen: Qualität zählt vor Quantität. Auch der biographische Teil einer Bewerbung ist wichtig. Er muss vor allem glaubwürdig sein, Schummeleien und Verallgemeinerungen fallen sofort auf. Häufige Fehler, die im Rahmen des Antragsverfahrens wirklich vermeidbar wären, sind formale Fehler, die im Telefonat vorab hätten geklärt werden können. Insofern ist es wirklich zu empfehlen, im Vorfeld ein Gespräch mit der Förderinstitution zu führen. Die Bewerbung muss aus unserer Sicht nicht in einer Art „Antragssprache“ verfasst sein. Entscheidend sind aber eine klare Gliederung, eine verständliche Sprache, eine anschauliche Biographie und handhabbare künstlerische Proben. Aus unseren Jurys wird manchmal der Wunsch nach einem persönlichen Anschreiben geäußert, obwohl dies kein eigenes Entscheidungskriterium ist.

Zusammenfassend kann man sagen, die wichtigsten Herausforderungen bei der Juryarbeit sind das Gebot der Neutralität und eine Bewertung des künstlerischen Portfolios in seiner Gesamtheit.

Dr. Ruth Seidl
(Vorsitzende Frauenkulturbüro Nordrhein-Westfalen)