Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Frist: Mittwoch, 01. März 2023
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Im Wege der Projektförderung fördert die Kulturstiftung Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein, die sich durch besondere Qualität, Innovationspotential und überregionale Relevanz auszeichnen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind.